Jede Gemeinde im Kanton Bern ist verpflichtet, eine ständig erreichbare Alarmstelle zu betreiben. Das «Musterdossier Alarmstelle der Gemeinde» soll den Verantwortlichen der Gemeinden als Planungsgrundlage die Arbeit erleichtern.
Zuständigkeiten
Für die Alarmierung der Bevölkerung ist die Feuerwehr zuständig, welche durch den Zivilschutz unterstützt werden kann. Die Feuerwehr kann rund um die Uhr Alarmmeldungen empfangen und unverzüglich weitergeben oder selber eine Alarmierung auslösen (mittels Handauslösung, mobiler Sirenen, Telefonalarmen usw.).
Die fortschreitende Regionalisierung der Einsatzdienste hat zudem neue Schnittstellen geschaffen. Die Zuständigkeiten sind heute so geregelt, dass die kommunalen Leistungsaufträge immer das gesamte Einsatzgebiet eines Einsatzdienstes abdecken. Die Einsatzbereitschaft der Alarmstellen wird vom Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) periodisch überprüft. Die Gemeinden müssen ihre Planungsgrundlagen mindesten einmal jährlich aktualisieren.
Die Verpflichtungen der Gemeinden im Zusammenhang mit der Alarmierung der Bevölkerung können dem unten aufgeführten Musterdossier entnommen werden.