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Alarmstellen der Gemeinden

Jede Gemeinde im Kanton Bern ist verpflichtet, eine ständig erreichbare Alarmstelle zu betreiben. Das «Musterdossier Alarmstelle der Gemeinde» soll den Verantwortlichen der Gemeinden als Planungsgrundlage die Arbeit erleichtern.

Zuständigkeiten

Für die Alarmierung der Bevölkerung können sowohl der Zivilschutz als auch die Feuerwehr zuständig sein, wobei in diesem Bereich zunehmend die Feuerwehr in den Fokus rückt. Diese kann rund um die Uhr Alarmmeldungen empfangen und unverzüglich weitergeben oder selber eine Alarmierung auslösen (mittels Handauslösung, mobiler Sirenen, Telefonalarmen usw.).

Die fortschreitende Regionalisierung der Einsatzdienste hat zudem neue Schnittstellen geschaffen. Die Zuständigkeiten sind heute so geregelt, dass die kommunalen Leistungsaufträge immer das gesamte Einsatzgebiet eines Einsatzdienstes abdecken. Die Einsatzbereitschaft der Alarmstellen wird vom Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) periodisch überprüft. Die Gemeinden müssen ihre Planungsgrundlagen mindesten einmal jährlich aktualisieren.

Die Verpflichtungen der Gemeinden im Zusammenhang mit der Alarmierung der Bevölkerung können dem unten aufgeführten Musterdossier entnommen werden.

Änderungen am Alarmdossier

Das «Musterdossier Alarmstelle der Gemeinde» (kurz: Alarmdossier) wurde 2019 moderat überarbeitet und an neue Gegebenheiten angepasst. Die Unterlagen verstehen sich als modular aufgebaute Arbeitshilfen, die mit vernünftigem Aufwand an die lokalen und regionalen Verhältnisse angepasst werden. Die wichtigsten Änderungen umfassen folgende Punkte:

  • Da der Leistungsauftrag (Kapitel 2) nicht grundlegend verändert wurde, muss der bestehende Leistungsauftrag dem Gemeinderat nicht neu vorgelegt werden (Anpassungen bräuchte es allenfalls bei geänderten Vertragsbedingungen). 
  • Kapitel 7 wurde komplett überarbeitet und soll als Ganzes ausgetauscht werden (neu wurden auch die Fernzonen des Wasseralarms berücksichtigt).
  • Zusätzlich wurde der Anhang 9 komplett überarbeitet (bitte austauschen).
  • Der Anhang zum Pflichtenheft steht neu auch auf Französisch zur Verfügung.

Musterdossier Alarmstelle der Gemeinde

Mehr zum Thema

  • Alarmierung der Bevölkerung / Alarmstelle der Gemeinde (BSIG 5/521.11/3.2 vom 23. Januar 2020)

  • Flutungsgebiete (Nah- und Fernzone)

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