Im Kanton Bern sorgen rund 700 stationäre Sirenen und 350 mobile Sirenen für die Alarmierung. Die Funktionsfähigkeit wird am jährlichen Sirenentest überprüft. Während des Jahres können vereinzelt Fehlalarme sowie Defekte auftreten, welche dem Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär gemeldet werden müssen.
Sirenentest 2025
Im Kanton Bern sorgen rund 700 stationäre Sirenen für die Alarmierung der Bevölkerung bei Allgemeinem Alarm. Davon werden 33 gleichzeitig für den Wasseralarm (bei drohender Überflutung, z. B. bei Talsperrenbruch) eingesetzt. Neben diesen stationären Sirenen sind rund 350 mobile Sirenen im Einsatz, die in dünn besiedelten Gebieten oder bei Ausfall einer stationären Sirene eingesetzt werden. Die stationären Sirenen werden normalerweise per Fernsteuerung (Polyalert) ausgelöst. Es besteht auch die Möglichkeit, die Sirenen vor Ort auszulösen. Dieser Ablauf wird jährlich überprüft.
Der jährliche Sirenentest findet am Mittwoch, 5. Februar 2025, zwischen 13.30 und 16.30 Uhr statt. Ziel des Tests ist die Kontrolle der Funktionsbereitschaft der stationären und mobilen Sirenen sowie der Alarmorganisation der Gemeinden. Die Bevölkerung wird vorgängig über Radio- und TV-Spots sowie Medienmitteilungen auf den Test aufmerksam gemacht.
Verantwortliche der Gemeinden können die Informationen zu den Sirenen Ihrer Gemeinde jederzeit über die Sirenendatenbank Lodur einsehen und Korrekturen zu den verantwortlichen Personen vornehmen.
Das Online-Rückmeldeformular zum Sirenentest wird jeweils am Tag des Sirenentests aufgeschaltet. Verantwortliche der Gemeinde können in diesem Formular die Rückmeldung zum Sirenentest (Kantonale Datenerhebung zum Sirenentest) erfassen. Die Gemeindeverwaltungen stellen sicher, dass die verantwortlichen Personen das Formular vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen. Die Zugangsdaten können beim Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) beantragt werden.
Totalrevision Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG)
Seit dem 1. Januar 2021 ist das revidierte Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG; SR 520.1) in Kraft. Änderungen, die den Bereich Alarmierung betreffen, finden Sie im folgenden Dokument:
Defekte Sirenen / Pannen der Sirenenfernsteuerung
Die Gemeinden sind für die permanente Alarmierungsbereitschaft verantwortlich. Sie sorgen für den Unterhalt ihrer Alarmierungsmittel und für deren Reparatur. Bei defekten Sirenen oder Pannen wenden sich die Verantwortlichen der Gemeinden in jedem Fall vorgängig an den Fachbereich Infrastrukturen des Amtes für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM). Dieser entscheidet anhand von technischen und wirtschaftlichen Kriterien sowie unter Berücksichtigung der notwendigen Beschallungsradien, ob eine Reparatur vorgenommen oder ob die Sirene ersetzt wird.
Meldung eines Fehlalarms
Um die Bevölkerung bei einer Katastrophe unverzüglich zu alarmieren, sind die stationären und mobilen Sirenen dauernd einsatzbereit. Dabei können Fehlalarme auftreten. Die zuständige kommunale Behörde und allenfalls die Betreiber und Betreiberinnen von Wasserkraftwerken haben den Sirenen-Fehlalarm unverzüglich der Kantonspolizei (KAPO) zu melden. Die Regionale Einsatzzentrale (REZ) der KAPO orientiert die Bevölkerung via Alertswiss- und Radiomeldung.
Die Gemeinden müssen den Fachbereich Infrastrukturen des BSM über den Fehlalarm informieren.
Mobile Sirenen
Mobile Sirenen kommen für die Alarmierung von Gebieten zum Einsatz, die von stationären Sirenen nicht abgedeckt werden.
Der Fachbereich Infrastrukturen des BSM muss das Inventar der Sirenen laufend aktualisieren und regelmässig dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) melden. Aus diesem Grund und zu Koordinationszwecken bitten wir die Gemeinden, die nicht mehr benutzten mobilen Sirenen dem Fachbereich Infrastrukturen des BSM zu melden. Für die Beschaffung neuer mobiler Sirenen nehmen Sie bitte mit dem Fachbereich Infrastrukturen Kontakt auf.
Sirenenstandorte nach Feuerwehren
- Weisungen des Amtes für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär, der Kantonspolizei Bern und der Gebäudeversicherung Bern über die Alarmierung der Bevölkerung (WAB)
- Weisungen des Amtes für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär und der Gebäudeversicherung Bern über den Einsatz der Feuerwehr und des Zivilschutzes bei Grossereignissen, Katastrophen und Notlagen (WFWZS)