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Notfalltreffpunkte – Informationen für die Gemeinden

Ein grossflächiger Stromausfall gehört zu den grössten Risiken und Herausforderungen. Der Notfalltreffpunkt ist ein wichtiger Baustein des Bevölkerungsschutzes in der Gemeinde. Fallen die ordentlichen Kommunikations- und Informationsmittel sowie lebensnotwendige Versorgungsinfrastrukturen aus, dienen Notfalltreffpunkte in den Gemeinden als Anlaufstellen. Sie stehen der betroffenen Bevölkerung bei Katastrophen, Notlagen und bei schweren Mangellagen als Informationsstelle zur Verfügung. 

Bild NTP Fahnen / Photo oriflamme PRU
NTP Fahnen / Oriflammes PRU (Foto: Daniela Mangiarratti)

Grundlagen und Konzepte

Damit ein Notfalltreffpunkt im Ereignisfall möglichst rasch operationell ist, braucht es im Vorfeld personelle, materielle und logistische Vorbereitungen. Die Gemeinde schafft mit ihrem eigenen Unterhalts- und Betriebskonzept die notwendigen Voraussetzungen für eine geordnete Inbetriebnahme der Notfalltreffpunkte innerhalb der geforderten Zeit von 2 Stunden. Der Notfalltreffpunkt ist grundsätzlich Sache der Gemeinde. Sie kann aber mit ihrer kommunalen oder regionalen Zivilschutzorganisation (ZSO) Leistungen zugunsten des Notfalltreffpunkts vereinbaren. Die Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und der kommunalen oder regionalen ZSO ist entsprechend zu ergänzen. Die Gemeinde koordiniert mit dem zuständigen Führungsorgan die Inbetriebnahme des Notfalltreffpunkts. Die Bevölkerung ist zeitnah und mit den geeigneten Mitteln zu informieren.

Das Betriebskonzept der Gemeinde sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Aufgaben und Kompetenzen
  • Leistungsgegenstand / Produkte und Leistungsstandards gemäss PQQZD (Produkt-Qualität-Qantität-Zeitverhältnisse-Dauer)
  • Personelle Ressourcen der Gemeinde
  • Ausbildung und Übungen des Personals der Notfalltreffpunkte
  • Vorbereitungen und Inbetriebnahme
  • Mögliche Unterstützungsleistungen der Zivilschutzorganisation zugunsten des Notfalltreffpunktes im Ereignisfall: Führungsunterstützung, Betreuung, Logistik
  • Lagerung, Bewirtschaftung und Unterhalt des Materials
  • Räumlichkeiten
  • Informationskonzept
  • Administration und Finanzen

Material

Die Materialabgabe (Grundausrüstungs-Set) zugunsten der Gemeinden an die kommunalen oder regionalen ZSO ist Ende Juni 2024 abgeschlossen. Die Gemeinden müssen in einem Betriebskonzept die Verantwortlichkeit für den Unterhalt und die Einsatzbereitschaft des Notfalltreffpunkt-Materials festlegen. Infrastruktur- und Betriebskosten tragen die beteiligten Gemeinden selber. Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung des Materials gehen ebenfalls zu Lasten der Gemeinden. Das Material ist in erster Priorität für den Betrieb der Notfalltreffpunkte einzusetzen.

Grundsätzlich sind technische Fragen zu Geräten wie Notstromaggregat, Beleuchtungsmittel, POLYCOM und Zubehör auf dem Dienstweg über die Geschäftsstelle der zuständigen ZSO zu klären.

Fragen zu Reparaturen sind ebenfalls auf dem Dienstweg über die Geschäftsstelle der zuständigen ZSO zu klären.

Weitere Informationen zum Thema Material finden Sie im Betriebskonzept für die Notfalltreffpunkte des Kantons Bern (in Erarbeitung).

Minimale Leistungen eines Notfalltreffpunkts

Ein Notfalltreffpunkt ist vielseitig einsetzbar. Er dient aber hauptsächlich als Informations- und Kommunikationsstelle und bei einem Ausfall der ordentlichen Kommunikationsmittel als Notrufstelle.

  • Information: Sie ist für die Bewältigung des Ereignisses von zentraler Bedeutung. Informationen über noch vorhandene Versorgungsmöglichkeiten oder Warnungen und Verhaltensempfehlungen können an die Bevölkerung weitergegeben werden.
  • Kommunikation: Alle Notfalltreffpunkte verfügen zudem über Mittel zur autarken Notkommunikation (POLYCOM). Diese gewährleisten die Erreichbarkeit der Partner des Bevölkerungsschutzes und die Alarmierung von Polizei, Feuerwehr und Sanität via Regionale Einsatzzentrale (REZ). In zweiter Priorität dienen die Geräte zur Beschaffung von Informationen und der Koordination von optionalen Erweiterungsleistungen.

Situativ können zusätzliche Leistungen angeboten werden: z. B. Aufladen von elektronischen Geräten, Trinkwasserabgabe, Erste Hilfe, Schutz vor Kälte oder Hitze usw.

Information und Kommunikation

Folgende Materialien können frei für Informations- und Kommunikationsbedürfnisse verwendet werden:

  • Info-Flyer für die Bevölkerung (PDF)
  • NTP-Logos
  • (Symbol-)Bilder
  • Fotos
  • QR-Codes

Gedruckte Info-Flyer können, solange vorrätig, beim BSM bezogen werden: ab.bsm@be.ch

Weiterbildungsangebot für NTP-Betriebspersonal

Das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) unterstützt die Gemeinden bei der Umsetzung der Notfalltreffpunkte im Kanton Bern. Es bietet dem Betriebspersonal der Notfalltreffpunkte einen Fachkurs Notfalltreffpunkte (FK NTP) an. Dieser Kurs findet in der Regel einmal (je nach Teilnehmerzahl auch zweimal) pro Jahr statt.

Mehr zum Thema

  • www.notfalltreffpunkt.ch – Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall

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