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Notfalltreffpunkte – Informationen für die Gemeinden

Wenn infolge von Katastrophen oder Notlagen die ordentlichen Kommunikations- und Informationsmittel und/oder lebensnotwendige Versorgungsinfrastrukturen ausfallen, kann dies bereits nach kurzer Zeit die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft stark beeinträchtigen. Vorsorgliche Planungen können die Auswirkungen solcher Ereignisse zwar abschwächen, dennoch lösen diese in der Bevölkerung grosse Verunsicherung aus. Transparente Informationen über Lage und Lageentwicklung sind deshalb von zentraler Bedeutung. Es ist die Aufgabe des Bevölkerungsschutzes, für solche Fälle alternative und ausfallsichere Informations- und Interaktionsmöglichkeiten zu schaffen.

Kommunale Anlaufstellen für die Bevölkerung

Aus diesem Grund hat der Kanton Bern, in Anlehnung an ein vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) unterstütztes Projekt, ein kantonales Konzept Notfalltreffpunkte (NTP BE) erarbeitet. 

Bei einem Ausfall von kritischen Infrastrukturen, beispielsweise in Folge grossflächiger Stromausfälle, können in Zukunft Notfalltreffpunkte in den Gemeinden als Anlauf- und Notrufstellen für die lokale Bevölkerung dienen.

Die Umsetzung ergänzt bestehende Planungen für den Schutz und die Information der Bevölkerung auf kommunaler Ebene und ist grundsätzlich freiwillig.

Hinweis

Wenn Sie einen NTP einrichten wollen, muss die Planung in jedem Fall vorgängig durch das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) genehmigt werden. Reichen Sie die Gesuche dazu schriftlich beim BSM ein. Entsprechende Antragsformulare für Standort und Betrieb finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter «Umsetzung».

Konzept und Anhänge

Standortplanung

Um eine möglichst flächendeckende Verteilung der NTP über den Kanton zu gewährleisten, hat das BSM vorgängig eine provisorische Standortplanung erstellt. Diese bildet einen Vorschlag ab, wie die NTP-Standorte im ganzen Kantonsgebiet verteilt sein könnten.

Die Übersichtskarten/-listen bilden den Planungszustand am 1. Januar 2019 ab. Die Gemeinden sind in der

  • Umsetzung von NTP (Entscheid NTP ja/nein) und
  • Standortwahl ihrer NTP (wo genau soll der NTP eingerichtet werden innerhalb der Gemeinde?)

jedoch grundsätzlich frei.

Mögliche kommunale Standorte sind im Vornherein auf ihre Tauglichkeit als NTP zu prüfen. Das BSM steht den Gemeinden auf Wunsch beratend zur Verfügung.

Hinweis

Keine Anpassung der Planungsgrundlagen!

Das BSM passt die Standortplanung (inkl. PDFs «Provisorische NTP-Standorte nach VK», Einträge auf der interaktiven Karte usw.), auch nach Rückmeldungen der Gemeinden, nicht an. Selbstverständlich werden jedoch die Wünsche der Gemeinden BSM-intern festgehalten.

Da die Planungsgrundlagen im Verlauf des NTP-Projekts nicht angepasst werden, ist es auch möglich, dass Gemeindefusionen, die seither vollzogen worden sind, nicht auf den Materialien berücksichtigt sind.
 

Publikation definitive NTP-Standorte auf www.notfalltreffpunkt.ch

Nach der kantonalen Medienkonferenz am 6. Mai 2021 werden auf der Webseite www.notfalltreffpunkt.ch laufend die beantragten und bewilligten NTP-Standorte ergänzt. 

Das BSM plant für das NTP-Projekt mit einer Umsetzungsfrist von 1,5–2 Jahren. Wir unterstützen selbstverständlich eine zeitnahe Umsetzung, denn jeder NTP-Standort stärkt das NTP-Netz und sorgt für eine rasche und gute Abdeckung im ganzen Kanton, was die Sicherheit der Bevölkerung erhöht.

Verzichtserklärung

Das Projekt «Notfalltreffpunkte Kanton Bern (NTP BE)» bringt einen grossen Materialaufwand mit sich. Damit dieses Material nicht ungenutzt beim Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) verbleibt, sondern rasch für die zusätzlichen Bedürfnisse anderer Gemeinden in Bezug auf die Initialausrüstung verwendet werden kann, wünschen wir uns für nicht benötigte NTP-Standorte eine formelle Verzichtserklärung der ursprünglich geplanten Standortgemeinde (inkl. allfällig beteiligter Gemeinden).

Verzichtserklärung

Material

Informationen zum Produktionsende Notstromaggregat Honda ECMT 7000:

Das grosse Notstromaggregat (Honda ECMT 7000) wird aufgrund der geänderten EU-Abgasnormen seit Ende 2020 nicht mehr produziert und kann deshalb auch nicht mehr via Materialforum Zivilschutz bezogen werden. Im Dezember 2021 wurde das Nachfolgemodell bestimmt: Neu wird als grosses Notstromaggregat das Modell Pramac ES8000 ausgeliefert.

Da das BSM das NTP-Projekt während des Submissionsverfahrens des Materialforums zur Beschaffung des neuen Aggregats «auf Kurs halten» wollte, hat es als Überbrückungslösung das Modell QEP 8 S5 von Atlas Copco erworben.

Die technischen Daten aller für das NTP-Projekt zur Verfügung stehenden Aggregate finden Sie in den unten aufgeführten PDFs.

Umsetzung (Standort-Antrag und Betriebskonzept)

Beim Einrichten einer kommunalen Anlaufstelle haben die Gemeinden die Möglichkeit, ein Grundausrüstungs-Set an Einsatzmaterial (Anhang A3, siehe oben unter «Konzept und Anhänge» zu beziehen und somit den geplanten Standort als offiziellen, kantonalen «Notfalltreffpunkt (NTP)» zu bezeichnen. Der Standort wird in Folge auf der Standortkarte/-liste des Kantons Bern eingetragen (Anhang A1 bzw. A2, siehe oben). Bedingung dafür ist, dass diese Anlaufstelle die minimalen Anforderungen gemäss kantonalem Konzept (Punkt 3.1; Konzept siehe oben) erfüllt. Nur so können wir einen «NTP-Standard» garantieren und für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen allen NTP im Kanton Bern sorgen.

Ergänzung des Leistungsauftrags Gemeinde–Zivilschutzorganisation

Mit der Einführung von Notfalltreffpunkten (NTP) im Kanton Bern kommen Mehraufgaben auf die Zivilschutzorganisationen (ZSO) zu. Nachfolgend finden Sie Formulierungsvorschläge für die Ergänzung des Leistungsauftrags. Diese können bei Bedarf übernommen werden. 

Information und Kommunikation

Folgende Materialien können Sie frei für Ihre eigenen Informations- und Kommunikationsbedürfnisse verwenden (z. B. für Bebilderung für Beiträge auf der eigenen Homepage).

Muster und Vorlagen der FO/ZSO/Gemeinden

Nachfolgend finden Sie Kontaktangaben von Führungsorganen (FO), Zivilschutzorganisationen (ZSO) oder Gemeinden, die freundlicherweise ihre Musterschreiben und Vorlagen (z. B. Medienmitteilungen, Schulungsunterlagen) zur Verfügung stellen. 

Möchten auch Sie gerne Ihre Vorlagen mit anderen FO, ZSO und Gemeinden teilen, dürfen Sie uns dies gerne mitteilen. Das BSM fügt neue  Kontaktangaben laufend hinzu.

Mehr zum Thema

  • Einführung von Notfalltreffpunkten für die Bevölkerung im Kanton Bern (BSIG-Nr. 5/521.1/10.2 vom 4. Dezember 2020)

  • Der Kanton Bern plant die Einführung von Notfalltreffpunkten (BSIG-Nr. 5/521.1/10.1 vom 25. April 2019)

  • www.notfalltreffpunkt.ch – Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall

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