Logo Kanton Bern / Canton de BerneBevölkerungsschutz, Sport & Militär

Bevölkerungsschutz

Das Ziel des Bevölkerungsschutzes ist es, Schadenereignisse bereits im Vorfeld zu begrenzen und abzuwenden. Falls ein Ereignis trotzdem eintritt, kümmern sich die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes um Schutz und Rettung der Bürgerinnen und Bürger und helfen bei der Ereignisbewältigung.

Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen

In unserem Alltag sind wir angewiesen auf funktionierende Energieversorgung, intakte Nahrungsmittelketten, betriebsbereite Verkehrs- und Kommunikationsinfrastrukturen usw. Wenn diese nur noch eingeschränkt verfügbar sind oder ganz ausfallen, kann dies für die Betroffenen schwere Folgen haben. Der Klimawandel verursacht zudem häufiger auftretende extreme Wetterverhältnisse (z. B. Starkregen und Hitzewellen). Dadurch entstehen oft auch grössere Schäden als früher.

Bevölkerungsschutz als Gemeinschaftsaufgabe

In der Schweiz ist der Bevölkerungsschutz primär Sache der Kantone. Diese arbeiten ihrerseits mit den Gemeinden zusammen, da diese nahe an den Bürgerinnen und Bürgern sind. Der Bund hat ebenfalls bestimmte Aufgaben zum Schutze der Schweizer Bevölkerung wahrzunehmen.

Die einzelnen Aufgaben im Bevölkerungsschutz nehmen verschiedene Partner wahr:

Bevölkerungsschutz als Selbst- und Nachbarschaftshilfe

Nicht zuletzt sind alle Bürgerinnen und Bürger auch selbst massgeblich am Bevölkerungsschutz beteiligt. Mit verschiedenen persönlichen Vorsorgemassnahmen kann sich jede und jeder selbst auf mögliche Notsituationen und Schadensereignisse vorbereiten. Dazu gehört auch die Solidarität mit seinen Mitmenschen, z. B. indem man Nachbarn informiert bei Sirenenalarm.

Mehr zum Thema

  • Kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz (KBZG; BSG 521.1)

  • Führungsorgane

  • Zivilschutz

  • Selbstvorsorge für Notlagen

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