Die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ist grundsätzlich Aufgabe der politischen Exekutive. Da diese im Ereignisfall schon durch zusätzliche Aufgaben belastet ist, steht ihr jeweils ein Krisenstab, ein sogenanntes Führungsorgan, zur Verfügung.
Krisenstäbe der Exekutive
Die politischen Exekutiven im Kanton Bern sind auf ihrer jeweiligen Stufe für den Bevölkerungsschutz zuständig. Die Exekutiven sind:
- auf Stufe Gemeinde: der Gemeinderat sowie
- auf Stufe Kanton: der Regierungsrat.
Im Ereignisfall haben diese politischen Instanzen neben ihren alltäglichen Aufgaben (Verwaltung, Finanzhaushalt usw.) zusätzliche Aufgaben zu bewältigen. Um sie zu entlasten, gibt es zivile Führungsorgane.
Das Führungsorgan ist der Krisenstab der Exekutive. Es
- trifft die personellen, materiellen und organisatorischen Vorbereitungen zur Bewältigung der Lage,
- plant den Einsatz der vorhandenen Ressourcen,
- beantragt bei Bedarf weitere Mittel,
- und erarbeitet die Entscheidungsgrundlagen für die politische Behörde basierend auf der momentanen Lage und der möglichen Lageentwicklung.
Dazu arbeitet es eng mit der Einsatzleitung der im Einsatz stehenden Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes, anderen Führungsorganen und politischen Entscheidträgern zusammen.
Die Ereignisbewältigung ist subsidiär organisiert: Wenn die Ereignisbewältigung die Ressourcen der Gemeinde übersteigt oder wenn ein Ereignis überregional, kantonal oder gar schweizweit eintritt, kommen die Exekutiven übergeordneter Stufen mit ihren jeweiligen Führungsorganen zum Einsatz.
Welche Führungsorgane gibt es?
Führungsorgane existieren im Kanton Bern auf Stufe
- Gemeinde bzw. Region
- Verwaltungskreis (teilweise)
- Kanton
Kantonales Führungsorgan: Struktur und Arbeitsweise
Das KFO setzt sich aus verschiedenen Stäben und Arbeitsgruppen zusammen, die bei der Vorbereitung auf Katastrophen und Notlagen und im Einsatzfall unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen.
Ausbildungen für Führungsorgane
Der Kanton steuert die Ausbildung der zivilen Führungsorgane. Diese basiert auf einer Jahresplanung von fünf Jahren. Sie ist wie folgt aufgebaut:
- Besuch von Grund- und Fachkursen
- Schulungstage, Übungen und Überprüfungen
- regelmässige Rapporte
Zusätzlich kann der Kanton umfassende Übungen gemeinsam mit anderen Partnern des Bevölkerungsschutzes auf Stufe Bund und Kanton durchführen.