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Naturbedingte Gefährdungen und Zuständigkeiten

Naturbedingte Gefährdungen stellen direkt oder indirekt ein erhebliches Risiko für die Gemeinden dar. 

Naturbedingte Gefährdungen sind massgeblich von klimatischen, meteorologischen geologischen oder tektonischen Faktoren bestimmt. Infolge des Klimawandels werden sie zukünftig tendenziell zunehmen. Der durchschnittliche jährlich zu erwartende Schaden durch naturbedingte Gefährdungen ist im Kanton Bern hoch. Dabei sind Gemeinden in Berggebieten oder an Fliessgewässern in der Regel häufiger betroffen.

Hinweis zu den gravitativen Naturgefahren

Für die gravitativen Naturgefahren (Sturz-, Rutsch- und Wassergefahren) erarbeiten die betroffenen Gemeinden mit Unterstützung der Abteilung Bevölkerungsschutz eine Notfallplanung («Notfallplanung Naturgefahren»).

Mehr Informationen zur Erarbeitung finden Sie unter folgenden Links:

Notfallplanung Naturgefahren

Leitfaden «Notfallplanungen Naturgefahren Kanton Bern»

Darüber hinaus gibt der Kanton Empfehlungen für weitere Vorsorgeplanungen im Bereich der Naturbedingten Gefährdungen heraus.

Mehr zum Thema

  • Gefährdungsanalyse

  • Plattform Naturgefahren Kanton Bern

  • Gebäudeversicherung Bern (GVB)

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