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Naturbedingte Gefährdungen

Naturgefahren beeinflussen die Gemeinden direkt oder indirekt. Der Auftrag in der kantonalen Gesetzgebung ist eindeutig formuliert: Die Gemeinde- und Kantonsbehörden müssen aktiv werden, wenn von Seiten der Natur Gefahren drohen. Die vorsorglichen Schutzmassnahmen erfolgen nach dem Subsidiaritätsprinzip, d. h. potentielle Gefahren müssen zuerst von der Gemeinde erkannt und angegangen werden. Der Kanton hilft, wenn das Ereignis nicht mehr von der Gemeinde bewältigt werden kann. Ebenso wichtig ist aber die Eigenverantwortung der Bevölkerung.

Naturgefahren

Auslöser für Naturgefahrenereignisse sind das Wetter oder geologische Faktoren. Infolge des Klimawandels werden sie zukünftig tendenziell zunehmen. Der mittlere jährlich zu erwartende Schaden durch Naturgefahrenereignisse ist im Kanton Bern hoch. Dabei sind Gemeinden in Berggebieten oder an Fliessgewässern in der Regel häufiger betroffen.

Hinweis

Um den Gefährdungskatalog der Gefährdungsanalyse 1:1 abzubilden, werden die verschiedenen Naturgefahren unten separat aufgeführt. Mit Ausnahme der Gefährdung durch Lawinen, wird jedoch pro Gemeinde (mit entsprechendem Gefahrenpotenzial) für alle Naturgefahren zusammen nur eine Notfallplanung («Notfallplanung Naturgefahren») erarbeitet. 

Mehr Informationen zur Erarbeitung finden Sie unter folgendem Link:

Notfallplanung Naturgefahren

Naturbedingte Gefährdungen A–Z

  • Notfallplanung Naturgefahren

  • Gefährdungsanalyse

  • Plattform Naturgefahren Kanton Bern

  • Gebäudeversicherung Bern (GVB)

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