Der Staat ist beauftragt, die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen vor Naturgefahren zu schützen. Dazu braucht es die gut koordinierte Zusammenarbeit von verschiedensten Fachstellen und -personen aus Kanton und Gemeinden. Die standardisierte Notfallplanung Naturgefahren sorgt dafür.
Gemeinsam zur Notfallplanung...
Effizienter Schutz vor Naturgefahren erfordert eine ganzheitliche Betrachtungs- und Herangehensweise bestehend aus:
- präventiven und vorsorglichen Massnahmen,
- Massnahmen zur Schadensminderung und bestmöglichen Ereignisbewältigung,
- nachhaltige Instandstellung nach einem Ereignisfall.
Für Massnahmen und konkrete Anweisungen an die Bevölkerung sind im Ereignisfall die Kantone bzw. Gemeinden verantwortlich. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Einsatzorganisationen und die verschiedenen Führungsorgane über Fachwissen und Fachkompetenz verfügen und diese auch einsetzen können. Dies entscheidet letztlich über Erfolg oder Misserfolg im Ereignisfall.
...in vier Schritten
Führungs- und Interventionskonzept
Eine Notfallplanung bietet im Voraus ausgearbeitete Führungs- und Einsatzgrundlagen, die bei Eintreten eines bestimmten Risikos umgesetzt werden können. Sie ist also eine Unterstützung für die Einsatzleitung, damit in den ersten Stunden bis Tagen eines Ereignisses effizient gehandelt werden kann. Sie zeigt abgestimmte (Sofort-)Massnahmen auf und hält fest, mit welchem Material und mit welchen und wie vielen Leuten diese Massnahmen umgesetzt werden. Dies beinhaltet z. B.:
- Alarmierungs- und Meldeschemen
- Evakuationspläne
- Eventualplanungen
Dabei ist es zwingend nötig, dass eine Notfallplanung der Einsatzleitung und dem Führungsstab eigene Entscheide offen lässt, damit adäquat auf die jeweils vorherrschende Situation reagiert werden kann.
Drei Ereignisphasen
Je nach Grösse (Eskalationsstufe) eines Ereignisses sind unterschiedliche Interventionsvorgehen angebracht. Ziel einer Notfallplanung ist es, die vorhandenen Ressourcen und Einsatzkräfte sicher und effizient einzusetzen. Daher orientiert sich die Notfallplanung an der Eskalation eines Ereignisses: Je grösser das Ereignis, umso mehr Mittel werden eingesetzt. Signalisiert wird dies mittels einer Farbskala (Phase Gelb/Orange/Rot).
Kantonale Koordination und Unterstützung
Das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) geht für die Erarbeitung der Notfallplanungen in den Gemeinden nach einer bestehenden Mehrjahresplanung vor. Die Gemeinden werden in der vorgesehenen Reihenfolge (abhängig von laufenden Hochwasserschutz-Projekten, Revisionen der Gefahrenkarten usw.) bei der Erarbeitung begleitet und unterstützt.
Die Erarbeitung der Notfallplanungen wird gemäss dem Leitfaden «Notfallplanungen Naturgefahren» subventioniert.