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Alarmierung der Bevölkerung

Natur-, technik- oder gesellschaftsbedingte Gefahrenereignisse können jederzeit und manchmal sehr plötzlich eintreten. Ist dabei die Bevölkerung konkret gefährdet, so ordnet je nach Ereignisart und -umfang die beim Bund oder im Kanton zuständige Stelle die Alarmierung via Sirenen und die Verbreitung von Verhaltensanweisungen an. 

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