Natur-, technik- oder gesellschaftsbedingte Gefahrenereignisse können jederzeit und manchmal sehr plötzlich eintreten. Ist dabei die Bevölkerung konkret gefährdet, so ordnet je nach Ereignisart und -umfang die beim Bund oder im Kanton zuständige Stelle die Alarmierung via Sirenen und die Verbreitung von Verhaltensanweisungen an.
- SirenenDefekte Sirenen, Meldung bei Fehlalarm, mobile Sirenen, Sirenenstandorte nach Feuerwehren
- Grundlagen der AlarmierungAnordnung Sirenenalarm, Allgemeiner Alarm und Wasseralarm
- Alarmstelle der GemeindenMusterdossier
- FlutungsgebieteNah- und Fernzone (Talsperrenbruch)
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