Bei Katastrophen wird die Bevölkerung mittels Sirenen, Telefonalarm, Radio- und Fernsehdurchsagen sowie Alertswiss-App alarmiert. Bei den Sirenenalarmen wird zwischen dem «Allgemeinem Alarm» und dem «Wasseralarm» unterschieden. Der Bund (unter anderem die Nationale Alarmzentrale NAZ), Organe des Kantons oder der Gemeinden oder die Betreiberinnen und Betreiber von Kernkraftwerken oder Stauanlagen können die Sirenenalarme anordnen. Die Einsatzzentrale der Kantonspolizei löst diese aus und setzt die Alertswiss-Meldungen ab.
Zuständigkeiten Sirenenalarme
Allgemeiner Alarm und Wasseralarm
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