Logo Kanton Bern / Canton de BerneBevölkerungsschutz, Sport & Militär

Schutzraum bauen

Schutzräume werden primär für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt, können aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte dienen. Jedem Einwohner und jeder Einwohnerin soll ein Schutzplatz in der Nähe des Wohnorts zur Verfügung stehen. 

Auch beim Neubau von Spitälern, Alters- oder Pflegeheimen müssen Schutzräume erstellt und ausgerüstet werden. Es gilt der Grundsatz: ein Schutzplatz pro Patientenbett.

Private Schutzräume

In den folgenden Fällen gilt sowohl für Private als auch für die öffentliche Hand beim Bau eines Wohnhauses die Schutzraumbaupflicht:

  • In Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohnern, die eine Schutz-platzbilanz unter 100 Prozent aufweisen, werden bei Neubauten von Wohnhäusern ab 38 Zimmern Schutzräume erstellt.
  • In Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohnern, die eine Schutz-platzbilanz unter 100 Prozent aufweisen, werden bereits bei Neu-bauten von Wohnhäusern ab 11 Zimmern Schutzräume erstellt.
  • Es werden jeweils zwei Schutzplätze pro drei Zimmer erstellt.
Entspricht das Bauvorhaben nicht den oben aufgeführten Kriterien, können die Eigentümer und Eigentümerinnen durch das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) von der Schutzraumbaupflicht befreit werden und unterliegen der Ersatzbeitragspflicht. In folgenden Fällen werden die Eigentümer und Eigentümerinnen ebenfalls von der Schutzraumbaupflicht befreit:
  • bei Wohnhäusern, die in stark gefährdeten Gebieten liegen
  • bei Wohnhäusern ohne Keller

Möchten Sie sich von der Schutzraumbaupflicht befreien lassen? Auf der folgenden Seite finden Sie mehr Informationen dazu.

  • Befreiung von der Schutzraumbaupflicht

Schutzräume für Spitäler, Alters- und Pflegeheime

Bei Spitälern, bei denen es aus technischen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzraum zu bauen, muss die Bauherrschaft einen Ersatzbeitrag entrichten.

So bauen Sie Ihren Schutzraum

Schritt
1

Füllen Sie das elektronische Baugesuch aus.

eBau – elektronisches Baubewilligungsverfahren

Schritt
2

Die Leitbehörde (Gemeinde oder Regierungsstatthalteramt) prüft das Baugesuch und leitet dieses anschliessend dem BSM zur Beurteilung weiter.
Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Gesuches bearbeitet das BSM dieses und lädt es im eBau hoch.

Schritt
3

Mindestens vier Wochen vor dem Baustart des Schutzraumes müssen der statische Bericht, die Schalungs- und Armierungspläne sowie die Eisenlisten dem BSM zur Bewilligung vorliegen.

Schritt
4

Nach Bauabschluss (Eingang Formular Selbstdeklaration Baukontrolle 2 - SB2), veranlasst das BSM die Abnahme des Schutzraumes.

Achtung Übergangslösung bis am 31.12.2026: Für Baugesuche bzw. Schutzräume welche bis am 31.12.2025 eingereicht wurden, kontrolliert der oder die Gemeindeverantwortliche den Schutzraum und stellt dem BSM das Abnahmeprotokoll zu.

Abnahmeprotokoll

Schritt
5

Die zuständige Stelle kontrolliert Ihren Schutzraum mindestens alle zehn Jahre. Sie werden zeitgerecht über den Termin informiert. 

Gebühren Schutzraum

Bearbeitungsgebühr pro privatem Schutzraum bis und mit 50 Schutzplätze CHF 240
Bearbeitungsgebühr pro privatem Schutzraum ab 51 Schutzplätze CHF 360
Bearbeitungsgebühr pro Schutzraum für Spitäler, Alters- und Pflegeheime CHF 480

Zusätzliche Gebühren Abnahme von Schutzräumen

Schutzräume bis 25 Schutzplätze CHF 160
Schutzräume von 26-50 Schutzplätzen CHF 250
Schutzräume von 51-100 Schutzplätzen CHF 350
Schutzräume von 101-200 Schutzplätzen CHF 550
Pflegeschutzräume bis 50 Plätze CHF 450
Pflegeschutzräume von 51-100 Plätzen CHF 570
Pflegeschutzräume von 101-200 Plätzen CHF 790
Alle Schutzräume von 201-400 Plätzen CHF 1 220
Alle Schutzräume von 401-800 Plätzen CHF 1 670
Alle Schutzräume ab 801 Plätzen CHF 2 000

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