Vorsorgeplanung

Die Vorsorgeplanung auf Stufe Gemeinde und Führungsorgan schafft die notwendigen Führungs- und Einsatzgrundlagen. Sie nimmt Denkarbeit vorweg und verhilft so den Behörden und Einsatzkräften zu einem Zeitgewinn vor und während des Ereignisses.

Nach der Analyse ist vor der Planung

Damit eine Gemeinde ihre Bevölkerung und deren Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen optimal schützen kann, muss sie die relevanten Gefährdungen kennen und die möglichen Risiken adäquat beurteilen. Dazu führt die Abteilung Bevölkerungsschutz regelmässig Gefährdungsanalysen auf Gemeindeebene durch. Darauf aufbauend erstellen die Gemeinden ihre jeweilige Vorsorgeplanung, die dazu dient, geeignete Massnahmen zum Schutz ihrer Bevölkerung zu ergreifen. Ausgenommen sind Gefährdungen, bei denen die Zuständigkeiten und Prozesse anders z. B. über den Bund oder den Kanton geregelt sind.

Mehr zur Gefährdungsanalyse finden Sie in den Erläuterungen:

Erläuterungen des BSM zur Gefährdungsanalyse (2023)

Bei Katastrophen und in Notlagen erfolgt die Ereignisbewältigung nach dem Subsidiaritätsprinzip, d. h. die Gemeinden sind für die Bewältigung eines Ereignisses verantwortlich. Der Kanton hilft, wenn das Ereignis nicht mehr von der Gemeinde bewältigt werden kann. Ebenso wichtig ist aber die Eigenverantwortung der Bevölkerung.

Musterkonzepte und Vorlagen

Obschon sich die Gefährdungslage von Gemeinde zu Gemeinde unterscheidet, zeigen sich doch immer wieder ähnliche Aufgabenfelder, für die eine Vorsorge getroffen werden muss. Bei vielen Ereignissen

  • müssen Personen evakuiert werden,
  • benötigen Personen temporär eine alternative Unterkunft und müssen dort betreut werden,
  • ist die Kommunikation gestört,
  • sind wichtige Infrastrukturen beschädigt/zerstört (z. B. Verkehr),
  • stehen lebenswichtige Güter nicht mehr (ausreichend) zur Verfügung
  • usw.
Mit der Vorsorgeplanung werden Entscheidungsgrundlagen erarbeitet, die es im Ereignisfall ermöglichen, die eigenen Ressourcen möglichst zweckmässig einzusetzen. 
 
Die Abteilung Bevölkerungsschutz erarbeitet entsprechende Konzepte, Arbeitshilfen und Merkblätter, welche die Gemeinden bei ihren Aufgaben gezielt unterstützen. 

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