Im Ereignisfall kann die Bevölkerung mittels Sirenenalarm und über Anweisungen in Radio und TV angewiesen werden, in den nächstgelegenen Schutzraum zu gehen. Dafür müssen die Schutzräume bezugsbereit sein. Mit der Periodischen Schutzraumkontrolle (PSK) wird dies sichergestellt.
Wer kann die Mängel in meinem Schutzraum beheben?
Das Merkblatt für den Unterhalt von Schutzräumen erläutert Mängelcodes und zeigt, wer die aufgeführten Mängel beheben kann und wie dies geschieht.
Mängelcodeliste mit Unternehmensvorschlägen
Wenn Sie gemäss dem Dokument «Mängelcodeliste mit Unternehmensvorschlägen» Anspruch auf die Entnahme aus dem Ersatzbeitragsfonds haben, gelangen Sie über den untenstehenden Link zu den Erläuterungen sowie zum Antragsformular zur Entnahme aus dem Ersatzbeitragsfond.
Wer ist verantwortlich für die PSK?
Bei der periodischen Schutzraumkontrolle (PSK) handelt sich um einen vom Bund vorgegebenen gesetzlichen Auftrag. Der Kanton trägt die Hauptverantwortung für die PSK. Die Umsetzung hat er an die Gemeinden delegiert.
Qualitätsgruppen der Schutzräume
Schutzräume sind in verschiedene Qualitätsgruppen (A, B, C; wird auch als «Schutzraumkategorie» bezeichnet) eingeteilt:
- Qualitätsgruppe A: vollwertiger Schutzraum, der auf Anordnung betriebsbereit gemacht werden muss.
- Qualitätsgruppe B: erneuerbarer Schutzraum. Es gilt eine reduzierte Unterhaltspflicht (nur für bestimmte Komponenten). Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben die Schutzräume so zu unterhalten und zu verwenden, dass sie auf Anordnung betriebsbereit gemacht werden können. Bei Bauprojekten lassen sie sich mit wenig Aufwand erneuern und damit zu vollwertigen Schutzräumen der Qualitätsgruppe A aufwerten.
- Qualitätsgruppe C: «Raum mit Behelfsschutz». Räume dieser Kategorie gelten als aufgehoben und stehen der Bevölkerung nicht mehr als Schutzräume zur Verfügung.
Alle Schutzräume dürfen zu privaten Zwecken genutzt werden, sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Häufigkeit der Kontrollen
Die Behörden kontrollieren die Schutzräume mindestens alle zehn Jahre. Die Schutzraum-Eigentümer und Schutzraum-Eigentümerinnen bzw. die Verwaltungen müssen vor einer Kontrolle gewisse Vorbereitungsarbeiten leisten.
Das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) teilt dem Schutzraum-Eigentümer oder der Schutzraum-Eigentümerin bzw. der Verwaltung nach der Kontrolle allfällig gefundene Mängel mit. Diese sind bis zur nächsten PSK zu beheben.
Informations-Cockpit Periodische Schutzraumkontrolle
Bis anhin führte das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) jeweils vor dem Start der PSK einen Informationsanlass mit den jeweiligen Verantwortlichen der Gemeinde durch. Damit alle für die Gemeinden und die Kontrollorgane notwendigen Informationen dauernd zur Verfügung stehen, entwickelte das BSM ein «Informations-Cockpit Periodische Schutzraumkontrolle».
Diesem Dokument können Sie alle Informationen bezüglich des Ablaufs der PSK entnehmen; wichtige Webseiten sowie Dokumente sind direkt im Dokument verlinkt.
Periodische Schutzraumkontrolle Informations-Cockpit für Gemeinden
Ablauf der PSK
Eine PSK läuft in der Regel in folgenden Schritten ab:
Schritt1
Vorbereitung der PSK
Das Kontrollorgan meldet die Kontrolle im Auftrag der Gemeinde beim Eigentümer oder bei der Eigentümerin des Schutzraums an.
Schritt2
Durchführung der PSK
- Das Kontrollorgan führt die Kontrolle mit den offiziellen Checklisten durch.
- Das Kontrollorgan erfasst allfällige Mängel in einer Mängelliste und verfasst einen Bericht. Dieser wird von beiden Parteien unterzeichnet.
Schritt3
Ergebnis der PSK
Das BSM teilt der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Schutzraums das Ergebnis der PSK mit. Falls ein Schutrzaum als «nicht betriebsbereit» gilt, verfügt das BSM die Behebung der festgestellten Mängel.
Schritt4
Auswertung der PSK
Das BSM fasst die Auswertungen der PSK über das Gemeindegebiet zusammen und leitet diese an die Gemeinde weiter.