Logo Kanton Bern / Canton de BerneBevölkerungsschutz, Sport & Militär

Übernahme der Mehrkosten

Der Bund regelt und finanziert die Erstellung, die Ausrüstung, den Unterhalt, die Erneuerung und allfällige Umnutzungen von Schutzanlagen. Die Gemeinden sowie die Spitalträgerschaft bzw. die Eigentümerinnen und Eigentümer halten die Schutzanlagen (Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen, geschützte Sanitätsstellen und geschützte Spitäler) instand. Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Schutzanlagen müssen jegliche Anpassungen dokumentieren und via Kanton durch den Bund genehmigen lassen.

Wer kann die Übernahme der Mehrkosten beantragen?

Nur die Zivilschutzorganisationen oder Gemeinden können ein Gesuch um Übernahme der Mehrkosten stellen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) übernimmt in bestimmten Fällen die Mehrkosten von Schutzanlagen.

Privatpersonen können für die die privaten Schutzräume allenfalls ein Gesuch um Entnahme aus dem Ersatzbeitragsfonds einreichen. Um zu überprüfen, ob Sie für eine Entnahme aus dem Ersatzbeitragsfonds berechtigt sind, klicken Sie auf den nachstehenden Link.

  • Entnahme aus dem Ersatzbeitragsfonds

So reichen Sie Ihr Gesuch um Übernahme der Mehrkosten ein

Schritt
1

Senden Sie das ausgefüllte Gesuch um Übernahme der Mehrkosten an das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM).

Gesuch um Übernahme der Mehrkosten für bauliche Massnahmen für Schutzanlagen und Kulturgüterschutzräume gemäss BZG (Mehrkosten)

Schritt
2

Innerhalb von 30 Tagen bearbeitet das BSM Ihr Gesuch und sendet es Ihnen für allfällige Ergänzungen zurück oder leitet es direkt an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) weiter.

Schritt
3

Sobald der Entscheid des BABS vorliegt, leitet das BSM diesen zur Kenntnis der Eigentümerschaft weiter.

Schritt
4

Die bewilligten Massnahmen können ausgeführt werden.

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