Anspruch auf Rückerstattung der Ersatzabgabe hat, wer den Militär-, Zivil- oder Schutzdienst nachholt, nachdem er seine Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt hat. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie für eine Rückerstattung vorgehen müssen.
Der Rückerstattungsanspruch verjährt 5 Jahre nach Ende der Militärdienstpflicht.
Gesuch um Rückerstattung stellen
Auszahlung der Rückerstattung
Die Rückerstattung erfolgt mittels IBAN-Gutschrift auf Ihr Bank- oder Postkonto in der Schweiz.
Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG; SR 661) – Artikel 39
Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEV; SR 661.1) – Artikel 54
Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEV; SR 661.1) – Artikel 54a