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Rückerstattung der Wehrpflichtersatzabgabe

Anspruch auf Rückerstattung der Ersatzabgabe hat, wer den Militär-, Zivil- oder Schutzdienst nachholt, nachdem er seine Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt hat. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie für eine Rückerstattung vorgehen müssen.

Der Rückerstattungsanspruch verjährt 5 Jahre nach Ende der Militärdienstpflicht.

Gesuch um Rückerstattung stellen

Auszahlung der Rückerstattung

Die Rückerstattung erfolgt mittels IBAN-Gutschrift auf Ihr Bank- oder Postkonto in der Schweiz.

Mehr zum Thema

  • Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG; SR 661) – Artikel 39

  • Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEV; SR 661.1) – Artikel 54

  • Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEV; SR 661.1) – Artikel 54a

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