Schweizer Bürger, die ihre Militärdienstpflicht nicht oder nur teilweise durch persönliche Dienstleistung (Militär- oder Zivildienst) erfüllen, müssen Wehrpflichtersatz bezahlen.
Wer bezahlt wie viel Wehrpflichtersatz?
- Die Höhe der Wehrpflichtersatzabgabe beträgt pro Jahr 3 % des steuerbaren Einkommens der direkten Bundesteuer, mindestens aber 400 Franken.
- Schutzdienstpflichtige erhalten eine Ermässigung auf die Ersatzabgabe von 4 % für jeden besoldeten Schutzdiensttag.
- Die Wehrpflichtersatzabgabe wird jeweils am 1. Mai für das Vorjahr erhoben (provisorische Rechnung).
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