Der Kanton Bern führt die Entlassungen aus der Militärdienstpflicht (Abrüstung) für Soldaten bis Unteroffiziere durch. Die höheren Unteroffiziere und Offiziere werden direkt durch die Logistikbasis der Armee aufgeboten.
Ablauf
Schritt1
Sie erhalten die folgenden Entlassungsunterlagen im August:
Schritt2
Wenn Sie einen Waffenerwerbsschein beantragen möchten, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Gesuch Waffenerwerbsschein
- Kopie gültiger Pass / ID
Senden Sie diese an: Kantonspolizei Bern, Fachbereich WSG, Postfach, 3001 Bern
Bedingungen für den Waffenerwerb
Schritt3
Senden Sie die folgenden Unterlagen an das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (siehe Kontakt):
- Dienstbüchlein
- Militärischer Leistungsausweis
- Antworttalon Entlassung
- bei Eigentumsanspruch der Waffe zusätzlich: Waffenerwerbsschein (Original inkl. Kopien B und C)
Schritt4
Sie werden gemäss Aufgebot entlassen.
Verschiebung der Entlassung
Wenn Sie Ihre Entlassung verschieben müssen, können Sie ein Verschiebungsgesuch einreichen. Senden Sie eine E-Mail inkl. entsprechender Bestätigung des Verschiebungsgrundes an den Kontakt in Ihrer Informationsbroschüre.
Im Krankheitsfall / Unfall
Wenn Sie kurzfristig vor der Entlassung schwer erkranken oder verunfallen, wenden Sie sich an den Kontakt in Ihrer Informationsbroschüre.
Die militärische Entlassung ist ein Amtstermin. Demnach sind die Arbeitgebenden verpflichtet, ihren Mitarbeitenden die Zeit dafür zu gewähren und den Lohn für diesen Tag zu entrichten (Artikel 324a Absatz 1 Obligationenrecht, OR; SR 220). Die Armeeangehörigen werden für die militärische Entlassung nicht besoldet und erhalten auch keinen Erwerbsersatz.