Angehörige der Armee, die mit einem Sturmgewehr ausgerüstet sind, müssen die Schiesspflicht bis ins Jahr vor der Entlassung jährlich erfüllen.
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Angehörige der Armee, die mit einem Sturmgewehr ausgerüstet sind, müssen die Schiesspflicht bis ins Jahr vor der Entlassung jährlich erfüllen.