Logo Kanton Bern / Canton de BerneBevölkerungsschutz, Sport & Militär

Unterstützungsbegehren

Wenn die eigenen Ressourcen der Führungsorgane nicht mehr ausreichen, werden Gesuche um überörtliche Hilfe oder um weitere (Spezial-)Mittel abgesetzt. Dies betrifft Material, Personal oder auch kommunikative Unterstützung.

Hilfsbegehren

Im Normalfall werden Gesuche um überörtliche Hilfe und/oder (Spezial-)Mittel durch die Chefin bzw. den Chef des Gemeindeführungsorgans bzw. des Regionalen Führungsorgans (C GFO/RFO) vorbereitet und weitergeleitet. Überschreitet ein Hilfsbegehren die Entscheidungskompetenzen der/des C GFO/RFO, so bereitet sie/er dieses vor und unterbreitet den Antrag dem Gemeinderat. Dieser entscheidet über den Antrag und leitet ihn gegebenenfalls an das übergeordnete Führungsorgan weiter.

Inhaltlich werden Hilfsbegehren einheitlich aufgebaut und formuliert. Sie beinhalten folgende Informationen:

  • Absenderin oder Absender bzw. Gesuchstellerin oder Gesuchsteller,
  • eine Beschreibung des Ereignisses,
  • bereits eingesetzte Mittel bzw. getroffene Massnahmen und
  • Angaben zur benötigten Hilfe. 

Das GFO/RFO ist über das Vorgehen zur Erstellung von Hilfsbegehren instruiert.

Die Frage der Kostentragung bei Hilfsbegehren ist in jedem Fall vorgängig zu klären.

Die Koordination von überörtlichen Einsätzen des Zivilschutzes, die über die reine Nachbarschaftshilfe hinausgehen, erfolgt durch das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM). Entsprechende Hilfsbegehren sind daher frühzeitig mit dem BSM abzusprechen.

Hilfe durch den Bund müssen Gemeinden beim BSM anfordern. Sie können diese nicht direkt beim Bund bestellen. Der Kanton entscheidet über die Zuteilung der Mittel.

Die Unterstützung durch die Armee kann nur das Kantonale Führungsorgan (KFO) anfordern. Die Verwaltungskreisführungsorgane (VKFO) müssen daher entsprechende Gesuche an das KFO weiterleiten. Dieses nimmt mit den zuständigen Stellen der Armee Kontakt auf und koordiniert einen allfälligen Einsatz.

Merkblatt Subsidiarität

Hilfsangebote

Erfahrungen aus vergangenen Ereignissen zeigen, dass den Gemeinden besonders bei Naturereignissen Hilfe angeboten wird. Es ist dabei wesentlich, dass die Gemeinde bzw. das GFO/RFO die Angebote kritisch bewertet. Einerseits sind nicht unbedingt die zuerst eintreffenden Hilfsangebote auch diejenigen, die den grössten Nutzen für die Schadenbehebung mit sich bringen. Andererseits können Hilfsangebote auch beträchtliche Folgen nach sich ziehen, die zuerst nicht offensichtlich erkennbar sind (Bedarf an Unterkunfts- und Verpflegungsmöglichkeiten, logistische Unterstützung mit Werkzeugen oder Betriebsmittel usw.).

CareLink-Hotline

Der Kanton Bern hat zur kommunikativen Unterstützung bei Katastrophen und Notlagen einen Vertrag mit der Firma CareLink abgeschlossen. Bei Grossereignissen, die viele Anfragen aus der Bevölkerung generieren könnten, schaltet CareLink innert Kürze eine Telefonzentrale mit bis zu 30 Telefonlinien auf. Geschultes Personal nimmt die Anrufe auf einer Hotline entgegen, erteilt Auskünfte und verarbeitet die Informationen zeitnah.

Im Ereignisfall können auch Gemeinden von den CareLink-Dienstleistungen profitieren, denn diese sind im Hotline-Vertrag des Kantons Bern inkludiert. Das heisst, dass die Gemeinden keine eigenen Verträge mit CareLink (oder anderen Hotline-Anbietern) abschliessen müssen.

Die Kosten eines CareLink-Einsatzes gehen zulasten der auftraggebenden Stelle.

 

So gehen Sie vor, wenn Sie eine Unterstützung durch CareLink benötigen:

Schritt
1

Eine Gemeinde meldet im Ernstfall ihr Bedürfnis nach Unterstützung durch CareLink beim BSM an.

Vorgehen: Begehren anmelden via REZ MEOA > Konferenzgespräch der Kompetenzgruppe BSM/KAPO («Gruppe 150»).

Schritt
2

Das BSM prüft das Unterstützungsbegehren und gelangt nach positivem Entscheid damit an CareLink. Aus organisatorischen Gründen bitten wir darum, mit CareLink nicht direkt Kontakt aufzunehmen.

Mehr zum Thema

Gesuch um überörtliche Hilfe (Führungsbehelf, Anhang 4)

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