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Abteilung Militär

Die Abteilung Militär ist die kantonale Fachstelle für alle Belange im Bereich Militär. Sie übernimmt vielseitige Führungs- und Kontrollaufgaben für die Dienstpflichtigen im Kanton Bern. Dazu gehören auch Führungs- und Kontrollaufgaben im Bereich des Schiesswesens. Diese Verantwortung übernimmt der kantonale Schiessplatzexperte für Sportschiessanlagen. Über 20 Jahre hat Walter Meer diese Funktion wahrgenommen. 2024 war sein letztes Jahr im BSM, er wird im März 2025 pensioniert. Der Einblick in die Aufgaben des kantonalen Schiessplatzexperten ist damit ein Einblick in die Tätigkeit einer Person mit hoher Expertise und einem grossen Erfahrungsschatz.

Einblick in die Aufgaben des kantonalen Schiessplatzexperten

Eine Sportschiessanlage (Foto: BSM, Abteilung Militär)

Das Wichtigste in Kürze

Der Begriff «Sportschiessanlagen» bezieht sich grundsätzlich auf alle Schiessanlagen, auf denen keine Ordonnanzmunition verwendet wird. Hierzu zählen Anlagen für verschiedene Schiessarten wie Kleinkaliber-, Luftdruck-, Armbrust- und Jagdschiessen sowie dynamisches Schiessen. Zusätzlich gibt es spezielle Einrichtungen für den Bogensport, einschliesslich stationärer Anlagen und Parcours. Auch temporäre Anlagen, die nur für eine begrenzte Zeit eingerichtet werden, fallen unter diesen Begriff. Wichtig ist zudem, dass in diesem Kontext auch Schiessplätze für Hof- und Weideschlachtungen berücksichtigt werden, die besondere Anforderungen an Sicherheit und Hygiene stellen.

Aufgaben des kantonalen Schiessplatzexperten

Der kantonale Schiessplatzexperte übernimmt eine zentrale Rolle in der Sicherheitsüberprüfung dieser Anlagen. Er stellt sicher, dass alle Anlagen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und ordnungsgemäss betrieben werden.

Mit dem Eingang eines Baugesuches oder auf Anfrage eines Vereins oder eines Betreibers wird eine umfassende Prüfung aller sicherheitsrelevanten Punkte vorgenommen. Bei Baugesuchen wird ein detaillierter Fachbericht für die Bewilligungsbehörde erstellt. Dieser Bericht behandelt alle sicherheitstechnischen Aspekte und legt fest, welche spezifischen Auflagen der Gesuchsteller erfüllen muss, um die Genehmigung zu erhalten.

Ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung sind die Gefahrenzonen, die mithilfe des GEO-Admin-Portals von Swisstopo am Computer überprüft werden. Dies umfasst die Analyse der Umgebung, einschliesslich der angrenzenden Strassen und Wege, um potenzielle Risiken zu identifizieren und sicherzustellen, dass die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer gewahrt bleibt.

Sobald der Verein oder Betreiber der Sportschiessanlage mitteilt, dass die Bauarbeiten abgeschlossen sind, wird ein Termin zur Abnahme und Kontrolle der Anlage vereinbart. Dieser Prozess ist entscheidend, um die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit der Anlage zu gewährleisten.

Kontrolle vor Ort

Bei der Kontrolle vor Ort wird die gesamte Anlage sowohl im Schützenhaus als auch im Gelände gründlich überprüft. Besonders im Fokus stehen die Sicherheitsvorkehrungen im Schützenhaus und im Scheibenstand, einschliesslich der Überprüfung der künstlichen Kugelfangsysteme und des Kugelfangs. Die Beurteilung der Gefahrenzonen ist hierbei von grosser Bedeutung. Es wird konkret geprüft, ob in den Gefahrenzonen 1, 2 und 4 keine Gebäude stehen und ob keine Strassen oder Wege in diese Zonen führen. Hinter den Scheiben wird das künstliche Kugelfangsystem sowie der Kugelfang bewertet, um sicherzustellen, dass diese Systeme ordnungsgemäss funktionieren und die Sicherheit der Schützen gewährleistet ist.

Um den Prozess zu dokumentieren, können die Ergebnisse der Abnahme auch durch Fotos festgehalten werden, was die Nachvollziehbarkeit und Transparenz erhöht.

Wenn die Abnahme erfolgreich verläuft, erhält der Verein die Freigabe zur Nutzung der Anlage. Sollten Mängel festgestellt werden, ist der Betreiber verpflichtet, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. In solchen Fällen erfolgt eine zweite Kontrolle, um sicherzustellen, dass alle Mängel behoben wurden und die Anlage den Sicherheitsstandards entspricht.

Abschliessend wird im Büro der Abnahmebericht erstellt, der die Grundlage für die Anpassung der Betriebsbewilligung bildet. Dieser Bericht enthält alle relevanten Informationen zur Prüfung und ist essenziell für die rechtliche Zulässigkeit des Betriebs der Sportschiessanlage.

Durch diesen sorgfältigen Prozess stellt die Abteilung Militär sicher, dass die Sportschiessanlagen im Kanton Bern höchsten Sicherheitsanforderungen genügen und die Nutzerinnen und Nutzer in einer sicheren Umgebung ihrem Sport nachgehen können.

Walter Meer und Reto Frank, Abteilung Militär, Fachbereich Kreiskommando

Ausgewählte Kennzahlen

Stellungspflichtige an Orientierungstagen

Die Zahl der Stellungspflichtigen an den Orientierungstagen hält sich ungefähr auf dem Niveau der beiden Vorjahre.

Teilnehmerinnen an Orientierungsveranstaltungen

Das Interesse von Frauen an den Orientierungstagen ist zurückgegangen.

Ersatzpflichtige gemäss Register

Der Abwärtstrend bei den Ersatzpflichtigen, der sich aufgrund der Zahlen der Vorjahre abzeichnete, scheint gestoppt.

Vereinnahmte Ersatzabgaben in Tausend CHF

Vereinnahmte Ersatzabgaben bis 2024

Gegenüber dem Vorjahr wurden leicht höhere Ersatzabgaben eingenommen.

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