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Abteilung Militär

Die Abteilung Militär ist die kantonale Fachstelle für alle Belange im Bereich Militär. Sie übernimmt vielseitige Führungs- und Kontrollaufgaben für die Dienstpflichtigen im Kanton Bern. Eine davon ist die Bewirtschaftung der Wehrpflichtersatzabgabe. Ein gängiger Begriff, aber worum geht es wirklich?

Wehrpflichtersatz

Das Wichtigste in Kürze

Grundsätzlich ist die Sache recht einfach: Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst oder einen zivilen Ersatzdienst (den Zivildienst) zu leisten. Wer diesen Dienst nicht leisten kann, schuldet eine Abgabe. So steht es in der Bundesverfassung. Diese sogenannte Wehrpflichtersatzabgabe wird vom Bund erhoben und durch die Kantone veranlagt und eingezogen. Der Fachbereich Wehrpflichtersatz in der Abteilung Militär des BSM erledigt diese Aufgaben für den Kanton Bern – wie genau und welche Herausforderungen dabei zu bewältigen sind, wird im folgenden Text dargestellt. 

Wer muss überhaupt Wehrpflichtersatz leisten?

Ersatzpflichtig sind dienstpflichtige Personen, die den Militär- oder Zivildienst nicht leisten. In der Schweiz betrifft dies nur die Männer mit dem Schweizerpass. Militärdienstuntaugliche, die als schutzdiensttauglich beurteilt werden, absolvieren ihre Dienstpflicht im Zivilschutz. Wann die Ersatzpflicht beginnt, hängt davon ab, wann jemand rekrutiert wird und ob er Schutzdienst (Zivilschutz) leistet. Die Ersatzpflicht beginnt jedoch frühestens am Anfang des Jahres, in dem der Ersatzpflichte das 19. Altersjahr, spätestens im Jahr, in dem er das 25. Altersjahr vollendet hat. Militärdienstuntaugliche haben höchstens 11 Ersatzabgaben zu leisten. Somit dauert die Ersatzpflicht längstens bis zum Ende des Jahres, in dem ein Pflichtiger das 37. Altersjahr vollendet. Schutzdiensttaugliche können ihren Wehrpflichtersatz durch die Leistung von Dienst im Zivilschutz reduzieren.

Eine Abgabe muss leisten, wer in einem Kalenderjahr

  • die Dienstpflicht in einer Formation der Armee oder im Zivildienst nicht erfüllt oder
  • als Dienstuntauglicher noch nicht 11 Ersatzabgaben geleistet hat.

Wie hoch fällt die Abgabe aus und wie viel Geld nimmt der Kanton dabei ein?

Als Grundlage für das Festlegen der Wehrpflichtersatzabgabe dient das steuerbare Einkommen, wobei das gesamte Einkommen im In- und Ausland berücksichtigt wird. Die Abgabe beträgt drei Prozent des taxpflichtigen Einkommens, mindestens jedoch CHF 400.00 pro Jahr.

Im vergangenen Jahr erzielte der Kanton Bern einen Rohertrag von knapp 20 Millionen Franken. 80 Prozent davon muss der Kanton an den Bund abliefern, die verbleibenden 20 Prozent kann er als sogenannte Bezugsprovision behalten.

Welche Aufgaben muss der Kanton erledigen?

Die Aufgaben des Kantons im Zusammenhang mit der Erhebung der Wehrpflichtersatzabgabe sind vielfältig. Die Mitarbeitenden des Fachbereichs Wehrpflichtersatz setzen die Höhe der Ersatzabgabe gemäss den gesetzlichen Grundlagen fest und veranlagen diese auf der Basis der rechtskräftigen Veranlagung der direkten Bundessteuer. Je nachdem, wie viele Diensttage im Ersatzjahr durch den jeweiligen Dienstpflichtigen geleistet wurden, kann die Ersatzabgabe reduziert werden. Die Mitarbeitenden des Fachbereichs Wehrpflichtersatz ziehen die dafür notwendigen Daten aus dem Personalinformationssystem der Armee und des Zivilschutzes (PISA). Sie sind aber auch zuständig für das Inkasso, versenden Mahnungen bei Ausbleiben einer Zahlung und erteilen Auskünfte zu sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit der Erhebung der Wehrpflichtersatzabgabe.

Welche besonderen Herausforderungen sind dabei zu bewältigen?

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee (WEA) wurde das Dienstleistungsmodell der Armee – insbesondere die Alterslimiten – per 2019 angepasst. Dies zog verschiedene Änderungen in der Militärdienstgesetzgebung mit sich, die grosse Auswirkungen auf die Beurteilung der Ersatzpflicht haben. Die Beurteilung der Ersatzpflicht wurde anspruchsvoller und komplexer. Vereinzelte Neuerungen der WEA führten auch zu massiven Reaktionen und vielen Einsprachen. Gewisse Themen sind nach wie vor aktuell und regelmässig sowohl in der Politik als auch medial vertreten. Der Fachbereich Wehrpflichtersatz steht somit vor äusserst herausfordernden Jahren, die er dennoch mit Zuversicht und grossem Elan angeht.

Ausgewählte Kennzahlen

Zahl der Ersatzpflichtigen

Die Zahl der Ersatzpflichtigen verbleibt im Rahmen der Vorjahre.

Vereinnahmte Ersatzabgaben in Tausend CHF

Die Zahl der Ersatzpflichtigen und die vereinnahmten Ersatzabgaben sind über die letzten 3 Jahre konstant geblieben.

Stellungspflichtige an Orientierungstagen

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden im Jahr 2020 weniger Orientierungstage als üblich durchgeführt. Im Jahr 2021 konnten diese dank strengen Schutzmassnahmen wieder vermehrt stattfinden.

Teilnehmerinnen an Orientierungstagen

Die von der Fachstelle Rekrutierung durchgeführten Orientierungstage stossen bei den Frauen auf wachsendes Interesse.

Mehr zum Thema

  • Aufgabengebiete der Abteilung Militär

  • Wehrpflichtersatz – Information und Rückerstattung

     

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