Logo Kanton Bern / Canton de BerneBevölkerungsschutz, Sport & Militär

J+S-Leiterinnen und J+S-Leiter

Die Aus- und Weiterbildung der J+S-Leiterinnen und J+S-Leiter im Kinder- und Jugendsport ist einer der Hauptpfeiler von Jugend+Sport (J+S). Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Aufgaben J+S-Leiterinnen und J+S-Leiter haben, wie sie sich weiterbilden können und welche Rechte bzgl. Freitagen und Entschädigungen ihnen zustehen.

Was tun J+S-Leiterinnen und J+S-Leiter?

J+S-Leiterinnen und J+S-Leiter sind weitgehend ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig und führen Kurse und Lager mit Kindern und Jugendlichen durch. Sie haben Freude daran jungen Menschen unvergessliche sportliche Erlebnisse zu ermöglichen. Ausserdem interessieren Sie sich dafür sich selbst fachlich und persönlich weiter zu entwickeln und zusätzliche Kompetenzen zu erwerben.

Aus- und Weiterbildung

Ausbildung

Wenn Sie mit Jugendlichen (10- bis 20-Jährigen) Sport treiben wollen, besuchen Sie den J+S-Leiterkurs in Ihrer Sportart. Möchten Sie lieber mit Kindern (5- bis 10-Jährigen) arbeiten, führt Ihr Weg über den J+S-Leiterkurs Kindersport. Eine verkürzte Ausbildung als J+S-Leiterin oder J+S-Leiter Kindersport ist möglich für Personen, die bereits die Ausbildung als J+S-Leiterin oder J+S-Leiter absolviert haben.

Weiterbildung

Die Weiterbildungspflicht verlangt, dass alle zwei Jahre mindestens ein Modul Fortbildung besucht wird, damit die Anerkennung als Leiterin oder Leiter verlängert wird.

Spezialisierung

J+S-Leiterinnen und J+S-Leiter können sich als Trainerin und Trainer oder Expertin und Experte spezialisieren. J+S-Expertinnen und J+S-Experten bilden J+S-Leiterinnen und J+S-Leiter aus. Die Trainerinnen- und Trainerausbildung erfolgt in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic.

Anmeldung

Der J+S-Coach kann seine interessierten Leiterinnen und Leiter online via J+S-Kursplan für einen Kursbesuch anmelden. Die Anmeldung muss zwingend über einen J+S-Coach erfolgen.

Haben Sie in Ihrer Organisation keinen J+S-Coach? Bitte suchen Sie in Ihrem Umfeld nach einer als J+S-Coach ausgebildeten Person. Aus Datenschutzgründen gibt das Kompetenzzentrum Sport keine Kontaktdaten weiter.

Jugendurlaub und Erwerbsausfallentschädigung

Jugendurlaub

Sie erhalten Jugendurlaub für freiwilliges Engagement. Dazu gehören der Besuch eines J+S-Aus- oder Weiterbildungskurses oder eine Lagerleitung. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer unter 30 Jahren können bei ihren Arbeitgebenden pro Jahr maximal fünf Tage unbezahlten Urlaub für freiwillige Jugendarbeit beantragen.

  • Jugendurlaub (Informationen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendverbände)

Erwerbsausfallentschädigung

Für Teilnehmende an eidgenössischen und kantonalen Leiterkursen und Modulen von J+S besteht der Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung (EO). Davon ausgenommen sind Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben (Frauen 64. bzw. Männer 65. Altersjahr) oder bereits eine Altersrente der AHV vorbeziehen.

Leitfaden Erwerbsausfallentschädigung (EO)

Seite teilen