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Berechnung für Ersatzbeiträge

Ihre Angaben

Bitte füllen Sie das entsprechende Feld aus, drücken Sie «Auswertung» und betrachten Sie untenstehend die errechneten Werte und Gebühren.

Anzahl Zimmer:
(halbe werden nicht gerechnet)
oder
Erforderliche Anzahl Schutzplätze:
(kleiner oder gleich 200 Schutzplätze) 
SP
Fassungsvermögen:
(grösser oder gleich «Erforderliche Anzahl Schutzplätze») 
SP

Rechtliche Grundlagen:

Baupflicht (Wohnhäuser):

1 Sind in einer Gemeinde zu wenig Schutzplätze vorhanden, so hat die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Wohnhauses bei dessen Bau Schutzräume zu erstellen und auszurüsten. Muss sie oder er keine Schutzräume erstellen, so hat sie oder er einen Ersatzbeitrag zu entrichten.

Baupflicht (für Spitäler, Alters- und Pflegeheime):

Die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Heims oder Spitals hat bei dessen Bau Schutzräume zu erstellen und auszurüsten. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, so hat sie oder er einen Ersatzbeitrag zu entrichten.

Höhe der Ersatzbeiträge:

1 Der pro nicht erstelltem Schutzplatz zu leistende Ersatzbeitrag beträgt CHF 1400.00

2 Das Inkasso der Ersatzbeiträge erfolgt durch das BSM. Dieses äufnet damit einen Ersatzbeitragsfonds.

KBSV, 90 Höhe der Ersatzbeiträge :

1 Die Höhe des Ersatzbeitrages richtet sich nach Art. 75 Abs. 2 ZSV.

2 Das BSM äufnet damit den Ersatzbeitragsfonds.

3 Es besorgt das Inkasso der Ersatzbeiträge.

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