Sämtliche bauliche Änderungen (auch «Verletzungen» der Schutzraumhülle) sind bewilligungspflichtig. Sie müssen ein Anpassungsgesuch bei der Gemeinde einreichen, wenn Ihre geplanten Massnahmen die Funktion des Schutzraums tangieren.
So reichen Sie ein Anpassungsgesuch ein
Schritt1
Senden Sie das Schutzraum-Anpassungsgesuch zusammen mit den Umbauplänen oder anderen Belegen via eBau oder Post an die Gemeinde. Die Verwendung von eBau ist nur möglich, wenn gleichzeitig ein Baugesuch eingegeben wird.
Schritt2
Die Gemeinde leitet anschliessend Ihr Anpassungsgesuch dem Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) zur Beurteilung weiter.
Schritt3
Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Gesuches bearbeiten wir dieses.
Wird das Anpassungsgesuch im Rahmen eines Baugesuches eingereicht, sendet das BSM den Amtsbericht oder die Verfügung der zuständigen Bewilligungsbehörde (Gemeinde oder Regierungsstatthalteramt) zurück.
In allen anderen Fällen senden wir die Verfügung direkt dem Eigentümer oder der Eigentümerin (Kopie an die Gemeinde).
Gebühren Schutzraumanpassung
Bearbeitungsgebühr pro Schutzraum | CHF 90 |