Sämtliche bauliche Änderungen (auch «Verletzungen» der Schutzraumhülle) sind bewilligungspflichtig. Sie müssen ein Anpassungsgesuch beim BSM einreichen, wenn Ihre geplanten Massnahmen die Funktion des Schutzraums tangieren.
So reichen Sie ein Anpassungsgesuch ein
Schritt1
Senden Sie das Schutzraum-Anpassungsgesuch zusammen mit den Umbauplänen oder anderen Belegen via eBau oder Post ans BSM. Die Verwendung von eBau ist nur möglich, wenn gleichzeitig ein Baugesuch eingegeben wird.
Schritt2
Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Gesuches bearbeiten wir dieses.
Wird das Anpassungsgesuch im Rahmen eines Baugesuches eingereicht, sendet das BSM den Amtsbericht oder die Verfügung der zuständigen Bewilligungsbehörde (Gemeinde oder Regierungsstatthalteramt) zurück.
In allen anderen Fällen senden wir die Verfügung direkt dem Eigentümer oder der Eigentümerin.
Gebühren Schutzraumanpassung
| Bearbeitungsgebühr pro Schutzraum | CHF 90 |
Zusätzliche Gebühren Abnahme von Schutzräumen
| Schutzräume bis 25 Schutzplätze | CHF 160 |
| Schutzräume von 26-50 Schutzplätzen | CHF 250 |
| Schutzräume von 51-100 Schutzplätzen | CHF 350 |
| Schutzräume von 101-200 Schutzplätzen | CHF 550 |
| Pflegeschutzräume bis 50 Plätze | CHF 450 |
| Pflegeschutzräume von 51-100 Plätzen | CHF 570 |
| Pflegeschutzräume von 101-200 Plätzen | CHF 790 |
| Alle Schutzräume von 201-400 Plätzen | CHF 1 220 |
| Alle Schutzräume von 401-800 Plätzen | CHF 1 670 |
| Alle Schutzräume ab 801 Plätzen | CHF 2 000 |