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Schutzraum anpassen

Sämtliche bauliche Änderungen (auch «Verletzungen» der Schutzraumhülle) sind bewilligungspflichtig. Sie müssen ein Anpassungsgesuch beim BSM  einreichen, wenn Ihre geplanten Massnahmen die Funktion des Schutzraums tangieren.

So reichen Sie ein Anpassungsgesuch ein

Schritt
1

Senden Sie das Schutzraum-Anpassungsgesuch zusammen mit den Umbauplänen oder anderen Belegen via eBau oder Post ans BSM. Die Verwendung von eBau ist nur möglich, wenn gleichzeitig ein Baugesuch eingegeben wird.

Schutzraum-Anpassungsgesuch

Schritt
2

Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Gesuches bearbeiten wir dieses. 

Wird das Anpassungsgesuch im Rahmen eines Baugesuches eingereicht, sendet das BSM den Amtsbericht oder die Verfügung der zuständigen Bewilligungsbehörde (Gemeinde oder Regierungsstatthalteramt) zurück.

In allen anderen Fällen senden wir die Verfügung direkt dem Eigentümer oder der Eigentümerin.

Gebühren Schutzraumanpassung

Bearbeitungsgebühr pro Schutzraum CHF 90

Zusätzliche Gebühren Abnahme von Schutzräumen

Schutzräume bis 25 Schutzplätze CHF 160
Schutzräume von 26-50 Schutzplätzen CHF 250
Schutzräume von 51-100 Schutzplätzen CHF 350
Schutzräume von 101-200 Schutzplätzen CHF 550
Pflegeschutzräume bis 50 Plätze CHF 450
Pflegeschutzräume von 51-100 Plätzen CHF 570
Pflegeschutzräume von 101-200 Plätzen CHF 790
Alle Schutzräume von 201-400 Plätzen CHF 1 220
Alle Schutzräume von 401-800 Plätzen CHF 1 670
Alle Schutzräume ab 801 Plätzen CHF 2 000
  • eBau - Formulare für Baugesuchsteller

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