Logo Kanton Bern / Canton de BerneBevölkerungsschutz, Sport & Militär

Periodische Anlagekontrolle

Schutzanlagen sind im Ereignisfall für die Organisationen des Bevölkerungsschutzes bestimmt. Man unterscheidet Kommandoposten für die Führungsorgane, Bereitstellungsanlagen für den Zivilschutz und sanitätsdienstliche Anlagen des Gesundheitswesens. Aktuell werden kaum mehr neue Schutzanlagen gebaut; im Zentrum steht die Werterhaltung der bestehenden Anlagen. Mit der Periodischen Anlagenkontrolle (PAK) wird die Funktionsfähigkeit der Anlagen alle 5 bis 7 Jahre durch das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) überprüft.

Ziele der Anlagekontrolle

Mit der periodischen Anlagekontrolle

  • wird die technische Betriebsbereitschaft der Anlagen überprüft und
  • werden günstige Voraussetzungen für das rasche Erstellen der Betriebsbereitschaft bei Katastrophen und in Notlagen sowie bei bewaffneten Konflikten geschaffen.

Die Ergebnisse helfen dabei, werterhaltende Massnahmen sicherzustellen und weiterzuentwickeln.

Grundlagen der Anlagekontrolle

Die «Wegleitung für die periodische Kontrolle von vollwertigen Anlagen der Zivilschutzorganisation, von speziellen Schutzräumen und geschützten Operationsstellen» (PAK Wegleitung 1999) ist die Grundlage für die PAK.

Die Überprüfung der Anlage erfolgt mittels Checkliste des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS).

Personelle Voraussetzungen

Während der ganzen Dauer der PAK in Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen und geschützten Sanitätsstellen müssen folgende Personen anwesend sein:

  • die von der Anlageeigentümerin oder vom -eigentümer für die Organisation und die Durchführung des Unterhaltes eingesetzte «Verantwortliche Person»,
  • alle Anlagewartinnen und Anlagenwarte (einer Zivilschutzorganisation oder von Dritten), die für den regelmässigen Unterhalt der Anlage eingesetzt werden sowie
  • eine verantwortliche Person im Bereich Übermittlung/Telematik, z. B. Chefin oder Chef Telematik, Gruppenführerin oder Gruppenführer Telematik (nur zeitweise für ca. 1 Std.).

Spätestens zur abschliessenden Schlussbesprechung sind zusätzlich einzuladen:

  • Zivilschutzkommandantin oder -kommandant und/oder Stellvertretung sowie
  • eine zuständige Vertretung des Eigentümers (Gemeinde oder Spital)

Vorbereitungsarbeiten

  • Der Wassertank muss leer sein.
  • Das für die Überprüfung des Wassertanks geeignete Beleuchtungsmaterial (z. B. Halogenscheinwerfer) muss vorhanden sein, inklusive der notwendigen Schutzvorrichtungen, wie Trenntrafo oder FI-Schutzschalter.
  • Die Anlagedokumentation muss vorliegen.

Sämtliche zivilschutzfremden Installationen, die eine Überprüfung des Anlageüberdrucks verhindern, müssen im Voraus demontiert werden.

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