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Rekrutierung

Haben Sie sich gut auf die Rekrutierung vorbereitet? Denn dort werden Ihre Fähigkeiten und Talente anhand von verschiedenen Untersuchungen und Tests geprüft, um für Sie die passende Zuteilung und Funktion zu finden. Ihre Interessen spielen dabei eine zentrale Rolle.

Die Rekrutierung

Die Teilnahme an der Rekrutierung ist für alle Schweizer Bürger obligatorisch. Für die geleisteten Tage besteht Anspruch auf Sold und Erwerbsausfallentschädigung. Die Rekrutierung dauert 2 bis 3 Tage.

Die Rekrutierung findet 3 bis 12 Monate vor Ihrer geplanten Rekrutenschule (RS) statt. Der Termin ist abhängig von Ihrer am Orientierungstag abgegebenen Planung der Rekrutenschule. Sie werden jedoch spätestens in dem Jahr, in dem Sie das 24. Altersjahr vollenden, aufgeboten.

Falls sich Ihre RS-Planung ändert, verschiebt sich normalerweise auch der Zeitpunkt der Rekrutierung. Teilen Sie uns eine allfällige Änderung Ihres geplanten RS-Starts schriftlich mit.

Rekrutierung oder Wunschzeitpunkt Rekrutenschule verschieben

Falls Sie den Rekrutierungstermin oder den Wunschzeitpunkt der Rekrutenschule ändern müssen, können Sie ein Verschiebungsgesuch einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Verschiebung mindestens 14 Tage vor dem Termin zu erfolgen hat. Nutzen Sie dazu unsere elektronische Dienstverschiebungsplattform.

Rekrutierung online verschieben

Bei der Online-Verschiebung der Rekrutierung gelten folgende Einschränkungen:

  • Sie dürfen die Rekrutierung maximal einmal verschieben.
  • Die Rekrutierung findet frühestens 12 Monate und mindestens 3 Monate vor der gewünschten Rekrutenschule statt.

Geschäftsbedingungen elektronische Dienstverschiebungsplattform

Im Krankheitsfall / Unfall

Wenn Sie kurzfristig vor der Rekrutierung schwer erkranken oder verunfallen und nicht reisefähig sind, melden Sie sich sofort beim Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär: 

Telefon: +41 31 636 13 73 
E-Mail: rekrutierung.bsm@be.ch

Danach müssen Sie unverzüglich vom Hausarzt, Notfallarzt oder vom Spital eine Bestätigung, welche die Reiseunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer des Zustandes bescheinigt, verlangen und mit A-Post oder per E-Mail einreichen.

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