Hier erfahren Sie, was Ihre Einbürgerung in Bezug auf die Militärdienstpflicht bedeutet.
Wenn Sie zwischen dem 18. und 24. Altersjahr eingebürgert werden, sind Sie militärdienstpflichtig und werden ein Aufgebot für den Orientierungstag und die anschliessende Rekrutierung erhalten. Die Rekrutenschule ist spätestens im 25. Altersjahr zu leisten.
Bei einer Einbürgerung nach dem 24. Altersjahr erfolgt kein Aufgebot mehr für den Orientierungstag. Sie werden zwecks Abklärung der Schutzdiensttauglichkeit zur Rekrutierung aufgeboten.
Falls Sie freiwillig Militärdienst leisten möchten, müssen Sie einen Antrag um freiwillige Dienstleistung bei der folgenden Stelle einrichten:
Kommando Rekrutierung
Personelles der Armee
Rodtmattstrasse 110
3003 Bern
Telefon: +41 800 424 111
E-Mail: personelles.persa@vtg.admin.ch
Bei einer Einbürgerung nach dem 30. Altersjahr erfolgt kein Aufgebot mehr für eine Dienstleistung. In gewissen Fällen muss eine Wehrpflichtersatzabgabe bezahlt werden.
Eingebürgerte Schweizer, die ihre Militärdienstpflicht nicht oder nur teilweise durch persönliche Dienstleistung (Militär- oder Zivildienst) erfüllen, müssen Wehrpflichtersatz bezahlen. Zwischen dem 19. bis zum vollendeten 37. Altersjahr sind Sie Ersatzabgabepflichtig und bezahlen maximal 11 Ersatzabgaben.
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