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Bewilligung zum Tragen der Uniform ausser Dienst

   

Hier erfahren Sie, wie Sie  ein Gesuch um Bewilligung zum Tragen der Uniform ausser Dienst einreichen.

Wer Uniform trägt, vertritt die Armee. Die Militäruniform ist Ausdruck der staatlichen Souveränität, unbefugtes Tragen der Uniform ist verboten. Dies gilt für alle Anzugsarten.

Die Uniform darf nur von folgenden Armeeangehörigen getragen werden:

  • Eingeteilte bei Dienstleistungen der Truppe gemäss Marschbefehl
  • bei ausserdienstlichen Tätigkeiten / Militärsport der militärischen Gesellschaften und Verbände (mit Bewilligung)
  • bei gesellschaftlichen Anlässen wie Festen, Umzügen, Hochzeiten, Trauerfeiern, etc (mit Bewilligung)

Das Tragen der Schweizer Uniform im Ausland ist verboten (Artikel 4 Verordnung über das Tragen ausländischer Uniformen in der Schweiz und Schweizerischer Militäruniformen im Ausland, SR 125.). Ausnahmen müssen sowohl von der Schweiz wie auch vom Ausland bewilligt werden.

Bewilligung für gesellschaftliche Anlässe: Vorgehen

Schritt
1

Reichen Sie Ihr Gesuch beim Kreiskommando Ihres Wohnkantons ein. 

Gesuche werden nur für im Kanton Bern wohnhafte Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Anlasses behandelt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche in einem anderen Kanton wohnhaft sind, müssen das Gesuch beim Kreiskommando des entsprechenden Wohnkantons einreichen.

Schritt
2

Senden Sie folgende Angaben per E-Mail an: am.bsm@be.ch

  • Ihre Personalien, inkl. komplette Adresse und AHV Nummer
  • Datum der Veranstaltung
  • Art und Ort der Veranstaltung
  • Fakultativ - Personalien weiterer Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Schritt
3

Den Entscheid des Kreiskommandos Bern erhalten Sie in schriftlicher Form.

Mehr zum Thema

  • Merkblatt Bewilligungen zum Tragen der Uniform

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