Nachfolgend finden Sie die Antworten auf die häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Nutzung einer Parkbewilligung auf dem Areal der Kantonalen Militäranlagen.
Grundsätzlich können ausschliesslich Mitarbeitende und Nutzerinnen und Nutzer der Kantonalen Militäranlagen Bern mit Arbeitsplatz an der Papiermühlestrasse ein Gesuch um eine Parkbewilligung stellen.
Wird das Kontingent nicht komplett ausgeschöpft, können Parkbewilligungen auch an übrige Kantonsangestellte, Mitarbeitende des Bundes sowie weitere Dritte abgegeben werden.
Die Parkbewilligung ist kostenpflichtig.
Falls kein Platz frei ist, setzen wir Sie auf eine Warteliste. Sobald ein Platz zur Verfügung steht, kontaktieren wir Sie über Ihre private E-Mailadresse, die Sie im Parkingpay hinterlegt haben.
Hinweis: Zurzeit sind alle Kontingente voll belegt.
- Erstellen Sie ein Konto auf www.parkingpay.ch. (Anleitung)
- Erfassen Sie Ihre Fahrzeugdaten unter «Konto» – «Fahrzeuge».
- Beantragen Sie via Parkingpay eine Bewilligung für Ihre Zone gemäss Grundzuteilung im FAQ. Es sind maximal vier Kennzeichen möglich.
- Füllen Sie das Online Formuar für den Bezug einer Parkbewilligung aus: Online-Formular
- Nach erfolgter Freigabe erhalten Sie eine E-Mail, dass die Bewilligung gekauft werden kann. Dies kann bis zu fünf Arbeitstage dauern.
- Kaufen Sie Ihre Bewilligung direkt auf Parkingpay.
- Nach erfolgter Zahlung ist Ihre Bewilligung gültig.
Kontrolle: Parkingpay-App - «Transaktionen» - Unter «Gültige» muss die gewählte Zone aktiv sein.
Grundsätzlich gelten folgende Zuteilungen:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Areal der Kantonalen Militäranlagen an der Papiermühlestrasse 13, 15 und 17: Zonen 13a, 13g oder 17v
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter VZ VBS an der Papiermühlestrasse 14 und 20: Zone 17
- Übrige Kantonsangestellte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gastrobetrieb auf dem Areal, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes sowie weitere Dritte: Zonen 13a, 15BP und 17
Sie können die Parkbewilligungen auch am PC unter folgendem Link beziehen und bezahlen: www.parkingpay.ch
Ein Unterbruch mit anschliessender Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich. Ein Unterbruch bedingt eine Kündigung der Parkbewilligung, die den Widerruf der Kennzeichenfreigabe zur Folge hat. Der freiwerdende Parkplatz wird anschliessend neu vergeben.
In der Regel ist die Parkbewilligung für ein Jahr gültig. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Areal der Kantonalen Militäranlagen können zusätzlich Parkbewilligungen mit einer Gültigkeit von 3 Monaten erwerben.
Kurz vor Ablauf Ihrer Parkbewilligung erhalten Sie eine Benachrichtigung (sofern Sie diese in Ihrem Parkingpay-Konto aktiviert haben), damit Sie die neue Parkbewilligung rechtzeitig aktivieren können. Sie können Ihre Parkbewilligung nach einmaliger Kontrollschildfreigabe ohne erneutes Gesuch über das Parkingpay-Konto jederzeit verlängern (Bitte erfassen Sie das korrekte Startdatum).
Hinweis: Die Kennzeichenfreigabe wird widerrufen, wenn die Bewilligung nicht verlängert wird und der Parkplatz wird weiter vergeben.
Nein. Die Bewilligung muss beim Abschluss direkt im Parkingpay bezahlt werden. Erst nach der Zahlung ist Ihre Bewilligung gültig.
Ja, Melden Sie sich per E-Mail bei parkieren.bsm@be.ch.
Wenn Sie Ihre Parkbewilligung nach Ablauf der Gültigkeit nicht mehr verlängern möchten, müssen Sie diese nicht kündigen. Ohne Verlängerung läuft diese automatisch aus.
Sie können die Parkbewilligung ohne Angabe von Gründen auf das Ende eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung ist schriftlich per E-Mail ans BSM zu senden: parkieren.bsm@be.ch
Die bereits bezahlten Gebühren werden Ihnen pro rata temporis, unter Abzug einer Aufwandgebühr von CHF 20.00 (inkl. MWST) auf das hinterlegte Zahlungsmittel zurückerstattet.
- Melden Sie uns das Kennnzeichen auf parkieren.bsm@be.ch.
- Mutation wird im Parkingpay-Konto durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BSM angepasst.
- Sobald Sie die Vollzugsmeldung erhalten haben, können Sie mit dem neuen Kennzeichen parkieren.
Neues Fahrzeug, gleiches Kennzeichen
Passen Sie im Parkingpay-Konto unter «Konto» – «Fahrzeuge» die Daten an.
Neues Kennzeichen
- Melden Sie uns das neue und alte Kennzeichen und den Änderungszeitpunkt per E-Mail: parkieren.bsm@be.ch
- Die Mutation wird im Parkingpay-Konto durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BSM angepasst.
- Sobald Sie die Vollzugsmeldung erhalten haben, können Sie mit dem neuen Kennzeichen parkieren.
- Erfassen Sie unter «Konto» – «Fahrzeuge» auf Parkingpay die Fahrzeugdaten Ihres Ersatzfahrzeuges.
- Klicken Sie bei "Bewilligung" und wählen Sie unter Bewilligungsart Ihre Parkingzone mit dem Zusatz «Ersatzfahrzeug».
- Wählen Sie Ihr Ersatzfahrzeug aus.
- Klicken Sie «Beantragen».
- Nach erhaltener Freigabe müssen Sie die Bewilligung für Ihr Ersatzfahrzeug kaufen, es entstehen für Sie keine Kosten.
Die Bewilligung wird innerhalb der Bürozeiten bestätigt. Sie dürfen unmittelbar danach mit dem Ersatzfahrzeug für maximal 14 Tage in Ihrer Zone parkieren, sofern Sie über eine aktive Parkbewilligung (3 Monate oder 1 Jahr) verfügen. Dauert die Reparatur Ihres Fahrzeuges länger, treten Sie bitte mit uns in Kontakt: parkieren.bsm@be.ch.
Der beauftragte Kontrolldienst scannt das Kennzeichen und macht einen Abgleich mit sämtlichen gültigen Parkbewilligungen. Pro Parkbewilligungskonto darf nur ein hinterlegtes Fahrzeug gleichzeitig anwesend sein. Sind weitere Fahrzeuge des gleichen Kontos parkiert, wird für alle folgenden Fahrzeuge eine Umtriebsentschädigung gemäss Parkplatzreglement fällig.
Bei Problemen mit Anwendungen von Parkingpay wenden Sie sich bitte direkt an den Helpdesk von Parkingpay. Die Kontaktdaten finden Sie hier: www.parkingpay.ch/faq
Sie können Ihre aktiven Bewilligungen im Parkingpay unter «Transaktionen» abrufen.