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Parkieren auf den Kantonalen Militäranlagen Bern

Die Benützung von Parkplätzen für Motorfahrzeuge auf dem Areal der Kantonalen Militäranlagen Bern ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Sämtliche Parkplätze werden bewirtschaftet. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Nutzerinnen und Nutzer der Kantonalen Militäranlagen Bern mit Arbeitsplatz an der Papiermühlestrasse besteht die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Jahresparkbewilligung zu beantragen.

Parkplätze auf dem Areal der Kantonalen Militäranlagen Bern

Informationen zu den Jahresparkbewilligungen

Berechtigte für eine Jahresparkbewilligung

Grundsätzlich können ausschliesslich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Nutzerinnen und Nutzer der Kantonalen Militäranlagen Bern mit Arbeitsplatz an der Papiermühlestrasse ein Gesuch um eine Jahresparkbewilligung stellen.

Wird das Kontingent nicht komplett ausgeschöpft, können Jahresparkbewilligungen auch an übrige Kantonsangestellte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes sowie weitere Dritte abgegeben werden.

Die Jahresparkbewilligung ist kostenpflichtig. Sie ist in der Regel für ein Jahr gültig. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Areal der Kantonalen Militäranlagen können zusätzlich Dauerparkbewilligungen mit einer Gültigkeit von 3 Monaten erwerben.

Hinweis: Zurzeit sind alle Kontingente voll belegt. Es besteht eine Warteliste.

Wie beantrage ich eine neue Jahresparkbewilligung?

Die nachfolgende Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie eine Jahresparkbewilligung beantragen können.

Wenn Sie den Antrag in der Parkingpay-App bereits ausgefüllt haben, können Sie direkt zum Online-Formular in Schritt 3 springen.

Schritt
1

Errichten Sie ein Parkingpay-Konto (via App oder im Web unter www.parkingpay.ch). Die «Schritt für Schritt»-Anleitung hilft Ihnen dabei: Anleitung

  • Registrieren Sie sich als Privatperson (private Adresse und E-Mailadresse).
  • Erfassen Sie alle gewünschten Fahrzeuge und Kennzeichen.

Schritt
2

Auf der Parkingpay-Website oder in der App:

  • Klicken Sie am Standort «3000 Bern» auf «Bewilligung». 
  • Wählen Sie anschliessend Ihre Zone gemäss Grundzuteilung im FAQ.
  • Fügen Sie alle gewünschten Kennzeichen hinzu (maximal 4).
  • Klicken Sie auf «Beantragen».

Schritt
3

Füllen Sie das Online-Formular aus, damit wir Ihren Anspruch prüfen können. Sie finden dieses hier: Antrag Parkbewilligung

Geben Sie dabei bitte die E-Mailadresse an, die in Ihrem Parkinpay-Konto hinterlegt ist (die private E-Mailadresse) und wählen Sie das gewünschte Startdatum.

Schritt
4

Wenn wir Ihr Gesuch gutheissen, wird Ihr Kennzeichen in der Regel nach fünf Werktagen freigeschaltet und Sie erhalten eine Nachricht via Parkingpay-Plattform. 

Wenn wir Ihr Gesuch nicht gutheissen, erhalten Sie eine Nachricht via Parkingpay-Plattform.

Schritt
5

Wählen Sie auf der Website von Parkingpay (www.parkingpay.ch) oder in der Parkingpay-App die genehmigte Parkbewilligung aus.

  • Wählen Sie das gewünschte Startdatum.
  • Wählen Sie die gewünschte Dauer (nur möglich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Areal der Kantonalen Militäranlagen).
  • Fügen Sie unter «Fahrzeug» die beantragten Kennzeichen hinzu (maximal 4).

 

Es ist wichtig, dass Sie die Ablauferinnerung aktivieren, damit Sie rechtzeitig daran erinnert werden, Ihre Parkbewilligung zu erneuern.

Sobald Sie die Parkbewilligung bezahlt haben, ist diese ab dem gewählten Gültigkeitstag automatisch aktiv.

Kontrolle: Parkingpay-App - Transaktionen - Unter "Gültige" muss die gewählte Zone aktiv sein.

Verlängerung der Jahresparkbewilligung

Kurz vor Ablauf Ihrer Jahresparkbewilligung erhalten Sie eine Benachrichtigung (sofern Sie diese in Ihrem Parkingpay-Konto aktiviert haben), damit Sie die neue Jahresparkbewilligung rechtzeitig aktivieren können. Sie können Ihre Jahresparkbewilligung nach einmaliger Kontrollschildfreigabe ohne erneutes Gesuch über das Parkingpay-Konto verlängern.

Hinweis: Die Kennzeichenfreigabe wird widerrufen, wenn die Bewilligung nicht verlängert wird und der Parkplatz wird weiter vergeben.

Kündigung

Wenn Sie Ihre Jahresparkbewilligung nach Ablauf der Gültigkeit nicht mehr verlängern möchten, müssen Sie diese nicht kündigen. Ohne Verlängerung läuft diese automatisch aus.

Wenn Sie Ihre Jahresparkbewilligung frühzeitig beenden möchten, können Sie diese ohne Angabe von Gründen auf das Ende eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung ist schriftlich per E-Mail ans BSM zu senden: parkieren.bsm@be.ch.
Die bereits bezahlten Gebühren werden Ihnen pro rata temporis, unter Abzug einer Aufwandgebühr von CHF 20.00 (inkl. MWST) auf das hinterlegte Zahlungsmittel zurückerstattet.

Ein Unterbruch mit anschliessender Verlängerung der Jahresparkbewilligung (bspw. aufgrund längerer Tätigkeit im Homeoffice, Teilzeitarbeit oder bei längerer unfall- oder krankheitsbedingter Absenz) ist nicht möglich. Ein Unterbruch bedingt eine Kündigung der Parkbewilligung, die den Widerruf der Kennzeichenfreigabe zur Folge hat. Der freiwerdende Parkplatz wird anschliessend neu vergeben.

Besonderes

Es darf nur in der zugeteilten Parkzone parkiert werden.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug ohne Jahresparkbewilligung oder in der falschen Parkzone abgestellt haben, müssen Sie mit der Auferlegung einer Umtriebsentschädigung rechnen. Wenn Sie die Umtriebsentschädigung innerhalb der gesetzten Frist nicht bezahlen, wird Strafanzeige erstattet.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Unter folgendem Link finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Jahresparkbewilligung auf den Kantonalen Militäranlagen.

  • Häufig gestellte Fragen

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