Logo Kanton Bern / Canton de BerneBevölkerungsschutz, Sport & Militär

Informationen zum Zivilschutz

Der Zivilschutz ist eine der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes. Bei Grossereignissen, Katastrophen und in Notlagen arbeitet er im Verbund mit der Polizei, der Feuerwehr, dem Gesundheitswesen und den technischen Betrieben; der Einsatz wird allenfalls koordiniert durch ein kommunales oder kantonales Führungsorgan. Dabei stehen der Schutz und die Betreuung der Bevölkerung sowie die Bewältigung der Folgen eines Schadensereignisses im Zentrum.

Der Zivilschutz im Bevölkerungsschutz
Der Zivilschutz im Bevölkerungsschutz

Organisation des Zivilschutzes

Der Zivilschutz ist grundsätzliche Sache der Gemeinden. Im Kanton Bern bestehen 30 regionale Zivilschutzorganisationen (ZSO). Zudem gibt es die ZSO Kanton Bern, die Spezialistinnen und Spezialisten für besondere Aufgaben, die in der Zuständigkeit des Kantons liegen, ausbildet. 

Die Angehörigen des Zivilschutzes (AdZS) werden in fünf regionalen Ausbildungszentren, durch das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern (BSM) sowie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) ausgebildet.

Neben der Ausbildung nimmt das BSM primär die Controlling-Funktion wahr. Der Bund erlässt gesetztliche Vorgaben und übernimmt Aufgaben im Bereich der Koordination und Ausbildung.

Karte Zivilschutzorganisationen Kanton Bern (Stand: 1. Januar 2024)

Aufgaben der Zivilschutzorganisationen

Die AdZS erfüllen in den ZSO ihre Schutzdienstpflicht. Aufgrund der Ausgestaltung dieser Dienstpflicht kann der Zivilschutz auch längerdauernde Einsätze leisten und so die Durchhaltefähigkeit bei der Erfüllung der eigenen Aufträge und der Unterstützung der Partnerorganisationen sicherstellen. Insofern ist er ein unverzichtbares Mittel im System des Bevölkerungsschutzes. In vielen Fällen muss der Zivilschutz seine Leistungen praktisch ohne Vorbereitungszeit erbringen und somit eine dauernde Einsatzbereitschaft aufrechterhalten.

Die ZSO haben folgende Aufgaben:

  • Schutz und Rettung der Bevölkerung
  • Betreuung von schutzsuchenden und obdachlosen Personen
  • Führungsunterstützung für die Führungsorgane
  • Unterstützung der Partnerorganisationen, insbesondere der Feuerwehren und des Gesundheitswesens
  • Bereitstellung der Schutzinfrastruktur
  • Schutz von Kulturgütern

Der Zivilschutz kann auch für präventive Massnahmen zur Verhinderung oder Verminderung von Schäden, für Instandstellungsarbeiten nach Schadenereignissen oder Einsätze zugunsten der Gemeinschaft (z. B. kulturelle oder sportliche Grossanlässe) eingesetzt werden.

Ausbildung und Dauer der Schutzdienstpflicht

Die Schutzdienstpflicht beginnt in dem Jahr, in dem die Grundausbildung absolviert wird, und dauert 14 Jahre. Maximal sind dabei 245 Diensttage zu leisten. Für höhere Unteroffiziere und Offiziere dauert die Dienstpflicht bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden.

Im Kanton Bern gelten folgende Bestimmungen in Bezug auf die Dauer der Aus- und Weiterbildungen:

Ausbildungen Dauer
Grundausbildung 10 Ausbildungstage
Zusatzausbildung/Spezialfunktion bis zu 19 Ausbildungstage pro Spezialfunktion

Kaderausbildung Gruppenführer

Kaderausbildung Zugführer

10 Ausbildungstage

15 Ausbildungstage

Kommandantenkurs 19 bis 25 Ausbildungstage
Wiederholungskurs  mind. 3 bis max. 21 Diensttage pro Jahr
Weiterbildungskurse durch Kanton nach BZG Artikel 52 bis 5 Ausbildungstage pro Jahr

Erhöhte Bereitschaft

Um bei unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. Naturkatastrophen) schnellstmöglich Hilfe zu leisten, kennt der Kanton Bern das System der erhöhten Bereitschaft: Jede ZSO ist rund zwei Wochen im Jahr in erhöhter Bereitschaft. Wenn ein Ereignis eintritt, das von der regionalen ZSO nicht alleine bewältigt werden kann, bietet das BSM die ZSO in erhöhter Bereitschaft zur raschen Unterstützung auf. Mit diesem System können bei jedem Ereignis innerhalb von acht Stunden 30 AdZS und Kader in den Einsatz gebracht werden. Bis zu 24 Stunden nach einem Ereignis sind weitere 30 AdZS sowie Kader einsatzfähig.

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