Bei Einsätzen zugunsten der Gemeinschaft erbringen Angehörige des Zivilschutzes Dienstleistungen zugunsten von Veranstalterinnen und Veranstaltern von Anlässen, sofern diese die Einsätze nicht selber bewältigen können, die Veranstaltung von öffentlichem Interesse ist und ein Ausbildungsnutzen für die Angehörigen des Zivilschutzes besteht. Auf dieser Seite finden Sie die Zuständigkeiten des Amtes für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär sowie das Gesuch um Einsatz zugunsten der Gemeinschaft.
Zuständigkeiten des Amtes für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär
Das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) ist Hauptansprechpartner für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller bei kantonalen Einsätzen zugunsten der Gemeinschaft (EzG). Es
- prüft die Gesuche auf kantonaler Ebene und leitet diese zur zusätzlichen Prüfung an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) weiter,
- entscheidet über die Gesuche und erstellt die Verfügungen für die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller und
- unterstützt bei Bedarf die Zivilschutzorganisation in der Planung und Durchführung des Einsatzes.
Das BSM ist auch Hauptansprechpartner für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller bei nationalen Grossanlässen. Es
- prüft die Gesuche von Anlässen von nationaler Bedeutung und leitet diese zum Entscheid an das BABS weiter,
- klärt ab, ob Material/Personen verfügbar sind und hilft mit bei der Organisation der Mittel,
- koordiniert zwischen dem BABS und den eingesetzten Zivilschutzformationen,
- kann Leistungsvereinbarungen für die Planung und Organisation der Zivilschutzeinsätze erstellen,
- koordiniert und überwacht die Zivilschutzeinsätze vor, während und nach einer Veranstaltung und
- hilft, die Abrechnung zu überprüfen.
Gesuch um einen Einsatz zugunsten der Gemeinschaft (kantonal)
Für die Bewilligung eines EzG haben die Veranstalter und Veranstalterinnen, die Zivilschutzorganisation und die der Zivilschutzorganisation vorgesetzte politische Behörde ein Gesuch auszufüllen und spätestens 100 Tage vor dem geplanten Einsatz beim BSM einzureichen.
Einsatz zugunsten der Gemeinschaft: Gesuch um Unterstützung durch den Zivilschutz
Das Formular ist elektronisch auszufüllen. Wenn die Antragstellenden über eine digitale Signatur verfügen, können sie das Gesuch digital unterzeichnen und per Mail weiterleiten. Allenfalls müssen sie dafür das Formular zuerst herunterladen und dann bearbeiten.
Wenn die Antragstellenden über keine digitale Unterschrift verfügen, können sie das Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken und von Hand unterzeichnen. In diesem Fall sind das digital ausgefüllte Dokument sowie ein Scan mit den handschriftlichen Unterschriften an die nächste Instanz weiterzuleiten. Den Ablauf entnehmen Sie dem Gesuch.
Gesuch für Grossanlässe (national)
Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss das «Gesuch um Unterstützung durch den Zivilschutz bei Einsätzen zugunsten der Gemeinschaft (EzG) auf nationaler Ebene (Nationale Gemeinschaftseinsätze)» spätestens ein Jahr vor dem geplanten Einsatz via BSM an das BABS einreichen.