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Notfalltreffpunkte – Informationen für die Bevölkerung

Fallen die ordentlichen Kommunikations- und Informationsmittel sowie lebensnotwendige Versorgungsinfrastrukturen aus, dienen sogenannte Notfalltreffpunkte in den Gemeinden als Anlaufstelle. Sie stehen der betroffenen Bevölkerung bei Katastrophen, Notlagen und bei schweren Mangellagen als Informationsstelle zur Verfügung. 

Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall

Bild NTP Fahnen / Photo oriflamme PRU
NTP Fahnen / Oriflammes PRU (Foto: Daniela Mangiarratti)

Bei schweren Ereignissen wie einem Unwetter oder einem längeren Stromausfall kann es passieren, dass Telefon, Mobilfunk und Internet nicht mehr funktionieren. In solchen Situationen werden Notfalltreffpunkte in Betrieb genommen. Sie dienen als erste Anlaufstelle für die Bevölkerung. Dort erhalten Sie aktuelle Informationen und können Notrufe absetzen, falls andere Kommunikationsmittel ausfallen.

Die Inbetriebnahme der Notfalltreffpunkte hängt vom Ereignis ab und kann regional unterschiedlich sein. Bei Bedarf werden sie innerhalb von zwei Stunden aufgebaut und sind – wenn nötig – rund um die Uhr geöffnet. Die Bevölkerung wird rechtzeitig informiert, sobald die Treffpunkte in Betrieb genommen werden. Halten Sie sich über Radio und Fernsehen (SRG) sowie über die Alertswiss-App und Webseite auf dem Laufenden. Auch Ihre Gemeinde kann Sie direkt informieren.

  • Alertswiss

Bei einem Stromausfall

Fallen die ordentlichen Kommunikations- und Informationsmittel aus, werden die Notfalltreffpunkte in den Gemeinden in Betrieb genommen. Falls Sie in einer Notsituation sind, erhalten Sie beim Notfalltreffpunkt in ihrer Nähe Hilfe. Mit einem batteriebetriebenen Radio erhalten Sie auch bei einem Stromausfall wichtige Informationen der Behörden.

Leistungen des Notfalltreffpunkts

  • Informationsstelle für die betroffene Bevölkerung
  • Anlaufstelle bei Kommunikationsunterbruch
  • Sicherstellung der Alarmierung (Feuerwehr, Polizei und Sanität)
  • Melde- und Kontaktstelle zu Behörden und Rettungsorganisationen
  • Weitere Leistungen je nach Situation möglich

Standorte und Betrieb

Die Notfalltreffpunkte werden nur im Ereignisfall betrieben. Für diese sind Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden wie z. B. Schulhäusern, Turn- oder Mehrzweckhallen vorgesehen. Vor einer Inbetriebnahme markieren Fahnen mit dem NTP-Logo und Wegweiser die vorgesehenen Standorte. Dank Notstromversorgung können Notfalltreffpunkte auch bei einem längerdauernden Stromausfall ihren Betrieb aufrechterhalten.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden (und allenfalls weitere Helferinnen und Helfer) betreiben die Notfalltreffpunkte. Bei Bedarf können die Regionalen Zivilschutzorganisationen die Notfalltreffpunkte zusätzlich personell unterstützen. 

Bitte melden Sie Fehler auf der Karte Notfalltreffpunkte direkt dem Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM).

 

Information für die Bevölkerung

Das Faltblatt «Der Notfalltreffpunkt» informiert Sie über die Funktionsweise der Notfalltreffpunkte und gibt nützliche Hinweise zu den Themen «Alarmierung» und «Persönliche Notfallvorsorge». 

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