Fallen die ordentlichen Kommunikations- und Informationsmittel sowie lebensnotwendige Versorgungsinfrastrukturen aus, dienen sogenannte Notfalltreffpunkte in den Gemeinden als Anlaufstelle. Sie stehen der betroffenen Bevölkerung bei Katastrophen, Notlagen und bei schweren Mangellagen als Informationsstelle zur Verfügung.
Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall
Bei einem Ereignis, wie beispielsweise einem schweren Unwetter oder einem längerdauernden Stromausfall, ist es möglich, dass auch Telefon, Mobilfunk und Internet ausfallen. Die Notfalltreffpunkte sind eine erste Anlauf- und Informationsstelle für die betroffene Bevölkerung. Dort erhalten Sie Informationen und haben die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen. Wann die Notfalltreffpunkte in Betrieb sind, hängt vom Ereignis ab und kann regional unterschiedlich sein. Die Notfalltreffpunkte werden bei Bedarf innerhalb von 2 Stunden besetzt und sind, wenn nötig, rund um die Uhr in Betrieb. Die Bevölkerung wird rechtzeitig über die Inbetriebnahme informiert. Bei einem Ereignis, informieren Sie sich über Radio/Fernsehen (SRG), App und Internet (Alertswiss-Webseite und Alarm-App Alertswiss), was zu tun ist. Allenfalls wird diese Information auch durch Ihre Gemeinde verbreitet.
Bei einem Stromausfall
Fallen die ordentlichen Kommunikations- und Informationsmittel aus, werden die Notfalltreffpunkte in den Gemeinden in Betrieb genommen. Falls Sie in einer Notsituation sind, erhalten Sie beim Notfalltreffpunkt in ihrer Nähe Hilfe. Mit einem batteriebetriebenen Radio erhalten Sie auch bei einem Stromausfall wichtige Informationen der Behörden.
Leistungen des Notfalltreffpunkts
- Informationsstelle für die betroffene Bevölkerung
- Anlaufstelle bei Kommunikationsunterbruch
- Sicherstellung der Alarmierung (Feuerwehr, Polizei und Sanität)
- Melde- und Kontaktstelle zu Behörden und Rettungsorganisationen
- Weitere Leistungen je nach Situation möglich
Standorte und Betrieb
Die Notfalltreffpunkte werden nur im Ereignisfall betrieben. Für diese sind Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden wie z. B. Schulhäusern, Turn- oder Mehrzweckhallen vorgesehen. Vor einer Inbetriebnahme markieren Fahnen mit dem NTP-Logo und Wegweiser die vorgesehenen Standorte. Dank Notstromversorgung können Notfalltreffpunkte auch bei einem längerdauernden Stromausfall ihren Betrieb aufrechterhalten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden (und allenfalls weitere Helferinnen und Helfer) betreiben die Notfalltreffpunkte. Bei Bedarf können die Regionalen Zivilschutzorganisationen die Notfalltreffpunkte zusätzlich personell unterstützen. .
Information für die Bevölkerung
Das Faltblatt «Der Notfalltreffpunkt» informiert Sie über die Funktionsweise der Notfalltreffpunkte und gibt nützliche Hinweise zu den Themen «Alarmierung» und «Persönliche Notfallvorsorge».
Info-Flyer «Der Notfalltreffpunkt – Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall»