Primär sind die Gemeinden verantwortlich für die Sicherheit der Bevölkerung und tragen somit auch die Kosten der Massnahmen zu deren Schutz. Es gibt jedoch diverse Finanzierungshilfen für Kosten, die für vorsorgliche Massnahmen vor einem Ereignis, Sofort- bzw. Notmassnahmen im Ereignisfall oder für Instandstellungsmassnahmen nach einem Ereignis anfallen.
Subsidiaritätsprinzip
Im Bevölkerungsschutz gilt: Probleme werden auf jener Stufe gelöst, auf der sie auftreten, sofern sie nicht nachweislich besser durch die übergeordnete Ebene geklärt werden können (Subsidiaritätsprinzip). Da in erster Linie die Gemeinden verantwortlich für die Sicherheit der Bevölkerung sind, tragen sie auch mehrheitlich die Kosten für die Finanzierung der Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung.
Die Gemeinde koordiniert die Finanzierung der Einsätze. Es wird zwischen Erst- und Zweiteinsätzen unterschieden:
- Ersteinsätze werden ohne Rückfragen erledigt (z. B. Feuerwehr);
- Zweiteinsätze können geplant werden. Deren Finanzierung richtet sich nach den jeweiligen Ausgabenkompetenzen in der Gemeinde.
Finanzierungshilfen A–Z
Es gibt verschiedene mögliche Finanzierungshilfen für Kosten, die für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung auf Gemeindeebene anfallen.
Nachfolgend finden Sie Informationen/Links zu den wichtigsten Finanzierunghilfen von A bis Z.