Definition
Tierseuchen sind durch Krankheitserreger hervorgerufene, übertragbare und sich meist schnell verbreitende Erkrankungen von Tieren. Wenn Tierkrankheiten auf den Menschen übertragbar sind, gelten sie als Zoonosen. Der Begriff «Tierseuche» umfasst eine grosse Anzahl von verschiedenen Krankheiten.
Zu den hochansteckenden Tierseuchen gehören beispielsweise die Maul- und Klauenseuche (MKS), die klassische und afrikanische Schweinepest oder die Geflügelpest (aviäre Influenza oder Vogelgrippe).
Zuständigkeit/Prozesse
Die Führungsverantwortung liegt grundsätzlich beim Kanton (Amt für Veterinärwesen, AVET). Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) koordiniert die Massnahmen zur Bekämpfung von hochansteckenden Seuchen und erlässt entsprechende Vorgaben. Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte des AVET klären von Tierhaltenden gemeldete Verdachtsfälle ab und leiten vor Ort die Sanierung der Schadenplätze. Dabei werden sie durch die kommunalen Einsatzdienste unterstützt, die Aufgaben ausserhalb der eigentlichen Gefahrenzone erfüllen (Absperrung, Ver- und Entsorgung , Logistik, Kontrolle Personen und Tiertransporte usw.). Die eigentliche Schadenplatzsanierung einschliesslich Desinfektion (gelbe/rote Zone) obliegt der Zivilschutzorganisation des Kantons Bern im Verbund mit weiteren Fachpersonen.
Für weitere Informationen siehe:
Gefährdungsdossier BABS «Tierseuche»