Zivilisationsbedingte Gefährdungen bezeichnen Erkrankungen von Mensch und Tier. Die rasant zunehmende Bevölkerungsentwicklung, die immer enger werdenden Lebensräume sowie die starken Vernetzungen führen dazu, dass das Risiko von zivilisationsbedingten Gefährdungen tendenziell zunimmt.
Zivilisationsbedingte Gefährdungen A–Z
Definition
Infektionskrankheiten werden durch Erreger (Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten, Prionen) hervorgerufen und von Mensch zu Mensch übertragen. Der Verlauf wird in vier Phasen eingeteilt:
- Infektion: Krankheitserreger dringen in den Körper ein; der Träger wird angesteckt.
- Inkubation: Die Krankheitserreger vermehren sich. Als «Inkubationszeit» wird die Zeit zwischen der Ansteckung und dem Auftreten erster Symptome bezeichnet.
- Krankheit: Auftreten von Symptomen oder Symptomkomplexen (Syndrom). Diese Symptome sind in der Regel mit strukturellen und/oder funktionalen Störungen von Organen verbunden.
- Gesundung: Die Krankheitserreger werden durch das Immunsystem (oder zugeführte Medikamente) getötet. Der Körper erholt sich.
Das gehäufte Auftreten einer Krankheit innerhalb eines bestimmten Zeitraums und einer bestimmten Region oder Bevölkerungsgruppe wird als «Epidemie» bezeichnet (z. B. Grippe). Unter «Pandemie» versteht man eine zeitlich begrenzte, weltweite Häufung von Erkrankungen an einer Infektion (z. B. «Grippewelle»).
Zuständigkeiten/Prozesse
Die Verantwortung für die Gesamtkoordination und die Führung bei Epidemien/Pandemien liegt beim kantonalen Gesundheitsamt bzw. beim Bund (Bundesamt für Gesundheit (BAG)). Die Abläufe beim Ausbruch von (hoch-)ansteckenden Krankheiten beim Menschen richten sich nach dem nationalen bzw. kantonalen Pandemieplan. Dieser beinhaltet pandemiespezifische Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung.
Definition
Lebensmittelbedingte Erkrankungen (umgangssprachlich «Lebensmittelvergiftungen») sind Krankheiten, die durch die Konsumation von giftigen, verunreinigten oder bakteriell verseuchten Nahrungsmitteln hervorgerufen werden.
Trinkwasser gilt als Lebensmittel und muss somit «genusstauglich» sein, d. h. es müssen bestimmte Toleranz-/Grenzwerte für Fremd- und Inhaltsstoffe eingehalten werden.
Zuständigkeit/Prozesse
Der Umgang mit lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen ist eine bereichsübergreifende Aufgabe. Die Lebensmittelbranche bzw. die Wasserversorgungen sind zur Selbstkontrolle verpflichtet und sorgen dafür, dass Verbrauchsgüter den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Gesundheitsgefährdungen ausgeschlossen sind. Von Gesetzes wegen erstellen sie hierzu eine betriebsinterne Notfalldokumentation. Bei qualitativen Mängeln sind die entsprechenden kantonalen Behörden zu informieren. Im Kanton Bern ist das Kantonale Laboratorium (KL) für den Verbraucherschutz zuständig. Es sorgt für die amtliche Kontrolle von Lebensmitteln, Trinkwasser, Gebrauchsgegenständen, Badewasser und für die Überwachung der Hygiene in Lebensmittelbetrieben.
Trinkwasser gehört zu jenen Gütern, die im Rahmen der Versorgungssicherheit eine hohe Priorität geniessen. Die Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM) verpflichtet die Gemeinden, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine minimale Trinkwasserversorgung auch in schweren Mangellagen sicherzustellen. Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) ist die zuständige kantonale Behörde für die Organisation der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen. Für die Planung der Trinkwassernotversorgung erstellen die Versorgerinnen und Versorger im Kanton Bern eine Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP).
Definition
Eine Tierseuche ist eine durch Krankheitserreger hervorgerufene, übertragbare Erkrankung von Tieren mit hoher Ausbreitungsgeschwindigkeit. Die Grenzen zu alltäglichen Krankheitsbildern sind fliessend.
In der Schweiz sind Tierseuchen im Sinne des Tierseuchengesetzes übertragbare Krankheiten, die
- auf den Menschen übertragen werden können (Zoonosen);
- von einzelnen Tierhaltenden allein nicht mit Aussicht auf Erfolg abgewehrt werden können;
- einheimische, wildlebende Tierarten bedrohen können;
- bedeutsame wirtschaftliche Folgen haben können;
- für den internationalen Handel mit Tieren und tierischen Produkten von Bedeutung sind.
Zuständigkeit/Prozesse
Die Führungsverantwortung liegt grundsätzlich beim Kanton (Amt für Veterinärwesen, AVET). Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) koordiniert die Massnahmen zur Bekämpfung von hochansteckenden Seuchen und erlässt entsprechende Vorgaben. Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte des AVET klären von Tierhaltenden gemeldete Verdachtsfälle ab und leiten vor Ort die Sanierung der Schadenplätze. Dabei werden sie durch die kommunalen Einsatzdienste unterstützt, die Aufgaben ausserhalb der eigentlichen Gefahrenzone erfüllen (Absperrung, Ver- und Entsorgung , Logistik, Kontrolle Personen und Tiertransporte usw.). Die eigentliche Schadenplatzsanierung einschliesslich Desinfektion (gelbe/rote Zone) obliegt der Zivilschutzorganisation des Kantons Bern im Verbund mit weiteren Fachpersonen.