Der Sportunterricht ist ein obligatorisches Schulfach. Im Sportunterricht werden im Rahmen des ganzheitlichen Erziehungs- und Bildungsauftrags sportliche Fähigkeiten entwickelt und ausgebildet. Hier finden Sie Informationen zum obligatorischen Sportunterricht auf allen Ausbildungsstufen.
Volksschule
Die Volksschule verfolgt mit dem obligatorischen Schulsport das Ziel, bei den Schülerinnen und Schülern Lust und Freude an der Bewegung und an sportlicher Betätigung zu wecken. Mit gezieltem und nachhaltigem Sportunterricht und mit Aktivitäten im Freien schafft sie die Voraussetzungen dazu, dass die Schülerinnen und Schüler vielseitige Erfahrungen im Bereich Bewegung und Sport sammeln können.
Schulsport (Informationen der Bildungs- und Kulturdirektion)
Schwimmunterricht (Informationen der Bildungs- und Kulturdirektion)
Mittelschule und Berufsbildung
Gymnasien und Fachmittelschulen
Die Ziele und Inhalte des Fachs Sport an Mittelschulen sind im Lehrplan 17 für den gymnasialen Bildungsgang bzw. im Lehrplan Fachmittelschulen und Fachmaturität im Detail beschrieben.
Lehrplan Gymnasium
Lehrplan Fachmittelschulen und Fachmaturität
Mittelschulen (Informationen der Bildungs- und Kulturdirektion)
Berufsfachschulen
An den Berufsfachschulen des Kantons Bern ist der Sportunterricht obligatorischer, jedoch nicht abschlussrelevanter Teil der Ausbildung. Die Berufsfachschulen erteilen Sportunterricht auf der Basis des Rahmenlehrplans Sport in der beruflichen Grundbildung.
Hochschulen
Im Vergleich zu den anderen Stufen besteht im Bereich der Hochschulen keine Pflicht zum Schulsport. Die verschiedenen Hochschulen bieten für Studierende ein freiwilliges Sportangebot an.