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Doppelbürger


Der Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Militärdienstpflicht eines Schweizer Bürgers. Hier finden Sie Informationen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie im Ausland Dienst geleistet haben oder Ihre Dienstleistung in der Schweiz bescheinigen müssen.

Die Militärdienstpflicht beginnt mit der Aufnahme in die Militärkontrolle am Anfang des Jahres, in dem die Militärdienstpflichtigen das 18. Altersjahr vollenden und dauert bis zur Entlassung. Schweizer, die nachweisen, dass sie das Bürgerrecht eines anderen Staates besitzen und dort ihre militärischen Pflichten erfüllt haben, Zivildienst geleistet oder Ersatzleistungen erbracht haben, können in der Schweiz von der Militärdienstpflicht befreit werden. Sie unterliegen jedoch der Meldepflicht und der Ersatzpflicht entsprechend den Bestimmungen des Wehrpflichtersatzes.

Einem Aufgebot zum Orientierungstag ist Folge zu leisten.

Mehr zum Thema

  • Informationen Doppelbürger und Antragsformular (Information VBS)

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