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Dienstverschiebung

Hier erfahren Sie, wie Sie ein Dienstverschiebungsgesuch einreichen.

Alle im Kanton Bern wohnhaften Angehörigen der Armee reichen ihr Dienstverschiebungsgesuch beim Kreiskommando Bern ein (siehe Kontakt).

Einzige Ausnahme bilden nur Hauptleute, Subalternoffiziere in Stäben sowie Stabsoffiziere, die ihre Gesuche auf dem Dienstweg stellen müssen.

Gesuche um Dienstverschiebung müssen von den Militärdienstpflichtigen rechtzeitig, spätestens jedoch 14 Wochen vor Beginn der Dienstleistung, in schriftlicher oder elektronischer Form eingereicht werden.

Die Pflicht zum Einrücken bleibt für die Militärdienstpflichtigen bestehen, solange die Dienstverschiebung nicht bewilligt ist.

Mehr zum Thema

  • Gesuchformular (Information VBS)

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