Auf dieser Seite finden Sie Informationen über das ausserdienstliche Schiesswesen im Kanton Bern, eine Übersicht über das Kurswesen, die Teilnahme für ausländische Schützen an Bundesübungen, Schiessanlagen und Schiessverbände.
Schiesswesen ausser Dienst
Kursübersicht über Schützenmeister-, Schützenmeisterwiederholungs- und Jungschützenleiterwiederholungskurse 2026
Leihwaffenbezug für nicht Militärdienstleistende nur mit militärischem Leistungsausweis (grünes Schiessbüchlein) möglich.
Teilnahme an Bundesübungen beantragen (ausländische Schützen)
Für die Teilnahme von ausländischen Staatsbürgern bei Bundesübungen (obligatorisches Bundesprogramm und Eidgenössisches Feldschiessen) muss durch den Schützenverein eine Beantragung eingereicht werden.
Benötigte Unterlagen (per E-Mail)
- Schützenverein
- Angaben und Kontaktdaten des Präsidenten des Vereins
- Personalien der zu bewilligenden Person
- SAT-Admin Personennummer der zu bewilligenden Person
- Kopie der Niederlassungsbewilligung
- bei Aufenthaltsbewilligung B: Kopie des Waffenerwerbsschein oder der Bestätigung des Heimatstaates
Die Überprüfung des Antrages beträgt 14 Tage. Anträge dürfen nicht nachträglich eingereicht werden. Zu Jungschützenkursen dürfen keinen ausländischen Schützen zugelassen werden.
Merkblatt Jungschützenkurs
Art. 12 Schiessverordnung
Art. 9a Abs. 1bis Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition
Schiessanlagen Kanton Bern
Zuständig für Schiessanlagen mit Ordonnanzmunition ist der Eidgenössische Schiessoffizier. Für die restlichen Anlagen ist der Kanton Bern zuständig.
Schiessverbände
Berner Schiesssportverband
Oberländischer Schützenverband
Emmentalischer Schützenverband
Oberaargauer Schiesssportverband
Mittelländer Schiesssportverband
Seeländischer Schiesssportverband
Association jurassienne bernoise sportive de tir